Sicherheitsüberpr. elektr. ov. Geräte RIM Karlsruhe-Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22-00374
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsüberpr. elektr. ov. Geräte RIM Karlsruhe-Rastatt
Sicherheitsüberprüfung
Freiburg
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 1: Agentur für Arbeit (AA), Bezirk Freiburg und Jobcenter (JC) Freiburg)
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 1: Agentur für Arbeit (AA), Bezirk Freiburg und Jobcenter (JC) Freiburg)
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lörrach
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 2: AA Bezirk Lörrach und JC Lörrach
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 2: AA Bezirk Lörrach und JC Lörrach
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Offenburg
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 3: AA Bezirk Offenburg
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 3: AA Bezirk Offenburg
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rottweil-Villingen-Schwenningen
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 4: AA Bezirk Rottweil-Villingen-Schwenningen und JC Rottweil-Villingen-Schwenningen
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 4: AA Bezirk Rottweil-Villingen-Schwenningen und JC Rottweil-Villingen-Schwenningen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Karlsruhe-Rastatt / Bezirk Karlsruhe
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 5: AA Karlsruhe-Rastatt, JC Stadt Karlsruhe, JC Landkreis Karlsruhe
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 5: AA Karlsruhe-Rastatt, JC Stadt Karlsruhe, JC Landkreis Karlsruhe
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Karlsruhe-Rastatt / Bezirk Rastatt
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 6: AA Karlsruhe-Rastatt, JC Baden-Baden, JC Landkreis Rastatt
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 6: AA Karlsruhe-Rastatt, JC Baden-Baden, JC Landkreis Rastatt
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nagold - Pforzheim
Liegenschaften der BA des RIM Karlsruhe-Rastatt:
Los 7: AA Nagold-Pforzheim, JC Landkreis Calw, JC Landkreis Freudenstadt
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Ziffer I.4) des RIM Karlsruhe-Rastatt in 7 Losen.
Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Karlsruhe-Rastatt zu den Überprüfungsterminen abgerufen.
Los 7: AA Nagold-Pforzheim, JC Landkreis Calw, JC Landkreis Freudenstadt
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch den RIM abgerufen werden. Der RIM vereinbart mit dem Auftragnehmer entsprechende Überprüfungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die insgesamt drei Überprüfungen für alle benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein.
Die Prüfung hat nach der vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegebenen Unfallverhütungsvorschrift UVV BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV und den Vorgaben der TRBS 2131/1111 bzw. den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.07.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. wird der Abschluss einer solchen im Falle der Erteilung des Zuschlages zugesichert.
entfällt
Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Da ein Überprüfungszyklus dieser Größenordnung (hinsichtlich der Anzahl der Liegenschaften bzw. der Geräte) in der Regel bis zu sechs Monate dauern kann, wären maximal zwei Überprüfungszyklen innerhalb der gesetzlich möglichen Vertragslaufzeit von 48 Monaten umsetzbar. Eine solche Beschaffung wäre mit einem erhöhten prozessualen und organisatorischen Aufwand verbunden und damit unwirtschaftlich. Eine Vertragslaufzeit von 54 Monaten ist notwendig, damit insgesamt drei Überprüfungszyklen innerhalb einer Vertragslaufzeit vollständig abgeschlossen werden können.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärungen zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de