Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Kirchanschöring-Leistungen gem.§ 49 HOAI-LPH 1-6,8 Referenznummer der Bekanntmachung: 059-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchanschöring
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumanagement-rosenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Kirchanschöring-Leistungen gem.§ 49 HOAI-LPH 1-6,8
Sanierung u energetische Ertüchtigung Grundschule Kirchanschöring - Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI, Leistungsphasen 1 - 6, 8 (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI, Leistungsphasen 1 - 6, 8;
Die Gemeinde Kirchanschöring beabsichtigt die Sanierung ihrer Grundschule, Rathausplatz 6 in 83417 Kirchanschöring im Hinblick auf energetische und sicherheitstechnische Aspekte sowie im Hinblick auf geänderte Nutzeranforderungen. Überdies beabsichtigt die Gemeinde die Integration einer vollwertigen Schulküche zur Versorgung der Schüler während der Mit-tagsbetreuung sowie gegebenenfalls weiterer Einrichtungen der Gemeinde (Kindergarten, Kinderkrippe, etc)
Die Kapazität der Schule umfasst im Schuljahresdurchschnitt 171 Schülerinnen und Schüler, 8 Grundschulklassen und eine Mittagsbetreuung.
Das Grundschulgebäude wurde in den 1960er Jahren errichtet und im Jahr 2000 um einen Anbau erweitert. In unmittelbarem Anschluss an das Gebäude befindet sich eine Turnhalle, welche zur selben Zeit wie das Hauptgebäude errichtet wurde.
Ziel der Sanierung ist die bauliche und planerische Schaffung eines Schulgebäudes, das die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben erfüllt, sich bautechnisch in einem zeitgemäßen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand befindet, ein zeit-gemäßes und freundliches Umfeld für pädagogisch hochwertigen Unterricht bietet und ein energetisch zeitgemäß saniertes Gebäude darstellt.
Einzelne Sanierungsschwerpunkte bilden unter anderem die energetische und bauphysikali-sche Sanierung, die Unterbringung einer Schulküche, die barrierefreie Erschließung und die Schaffung eines Raumangebots für eine Ganztagesbetreuung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Mit der Planung soll Anfang März 2023 begonnen werden. Die Fertigstellung ist Anfang Juli 2027 beabsichtigt. Während der Sanierung ist der Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Es ist daher ein Konzept zu erstellen, wie dies gegebenenfalls unter Auslagerung des Schulbetriebs in Interimsbauten beziehungsweise unter Ausnutzung der Ferien als Baufenster gelingen kann.
Für die beabsichtigte Maßnahme wurden im Rahmen einer vorläufigen Grobkostenannahme, voraussichtliche Baukosten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro brutto (KG 300 – 600 i.S.d. DIN 276) ermittelt.
Der eigentlichen Planung hat eine Zielfindungsphase vorauszugehen, in welcher gegebenen-falls ergänzende Bestandsaufnahmen stattfinden und die planerischen Ziele in Abstimmung mit der Auftraggeberin konkretisiert werden sollen.
Zur Abgabe eines Angebotes werden diejenigen drei bis fünf Bewerber aufgefordert, die sich nach der Wertung der Teilnahmeanträge anhand der Kriterien und Gewichtung als am geeignetsten erwiesen haben (d. h. die höchste (Gesamt)Punktzahl erreicht haben):
Formulare, bei denen Pflichtfelder oder Beiblätter unvollständig ausgefüllt sind; fehlende Eigenerklärung Bezug Russland; fehlende Eigenerklärung zur freiberuflichen und unabhängigen Tätigkeit sowie der Richtigkeit der Angaben; fehlende Zertifikate des Unternehmens - Eintragung in Liste der Architekten-/Ingenieurkammer, Studiennachweise und Bescheinigungen der beruflichen Befähigung der Führungskräfte; fehlende Unterlagen bei Eintragung in einschlägige Berufs- oder Handelsregistern; fehlende Anlagen bei ARGE/Unterbeauftragung; Projektleiter: fehlende berufliche Nachweise, beruflicher Lebenslauf; stellv. Projektleiter: fehlende berufliche Nachweise, beruflicher Lebenslauf; Bauleitung: fehlende berufliche Nachweise, beruflicher Lebenslauf; zu geringe Deckung Berufshaftpflicht; = Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags;
Anzahl Ingenieure: 2 und mehr = 2 Pkt., 1 = 1 Pkt., Gewichtung: 20;
Rechnerarbeitsplätze: 3 und mehr = 3 Pkt., 2 = 2 Pkt., 1 = 1 Pkt., Programm zur statischen Berechnung: vorhanden Ja = 1 Pkt.; nein = 0 Pkt.; CAD vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt., Gewichtung: 10;
Gesamtumsatz des Bewerbers (netto): 0,4 Mio. € und mehr = 3 Pkt., weniger 0,4 Mio. € – 0,3 Mio. € = 2 Pkt., weniger 0,3 Mio € = 1 Pkt., Gewichtung. 20;
Referenzen -> Mindestkriterien: Abschluss LPH 8 im genannten Zeitraum; Sanierung eines öffentlichen Gebäudes; BGF mindestens 1.200 m²; Wertungskriterien: erbrachte zusammenhängende LPH 1 – 6, 8 = 5 Pkt., 1 - 6 = 4 Pkt., 5 = 3 Pkt., 4 = 2 Pkt., 3 = 1 Pkt.; Abwicklung in mehreren Bauabschnitten: ja = 5 Pkt., nein = 0 Pkt.; Bauarbeiten im laufenden Betrieb – mit Interimsbau = 5 Pkt., ohne Interimsbau = 4 Pkt., nicht im laufenden Betrieb = 0 Pkt.; Bauen im Bestand: Sanierung + Erweiterung = 5 Pkt., Sanierung = 3 Pkt., Erweiterung = 2 Pkt., nein = 0 Pkt.; geförderte Maßnahme = 5 Pkt.; öffentlicher Auftraggeber = 5 Pkt.; Alternativ zum Ausfüllen der Punkte 3 - 11 des Bewerbungsbogens ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zulässig - siehe Verdingungsunterlagen.
Bei Punktgleichheit nach Auswertung der Bewerbungen in Bezug auf die Eignungskriterien wird der AG im Losverfahren die Bewerber für das Verhandlungsverfahren ermitteln.
Voraussichtlicher Präsentationstermin-/Verhandlungstermin: KW 06/2023. Der tatsächliche Termin wird mit Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verfahrensunterlagen/Auftragsunterlagen
siehe Bewerbungsformblatt sowie II.2.9
Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 3 Mio €, Sonstige Schäden 1 Mio €
siehe Bewerbungsformblatt sowie II.2.9
Soweit in den Verfahrensunterlagen der Berufsabschluss als Ingenieur oder Architekt verlangt wird, wird auf § 75 VgV verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt und den darin geforderten Angaben und Nachweise in die Wertung einbezogen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt.
Die Teilnahmeanträge/Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Bewerber sind verpflichtet, klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen. Unterbleibt eine durch den Bewerber durchzuführende Klärung von klar erkennbaren Unklarheiten bzw. Widersprüchen, können damit begründete Anträge für ein Nachprüfungsverfahren als präkludiert behandelt werden.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Bewerbungsfrist/Angebotsfrist bei uns schriftlich (über die Plattform) einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Alle Bewerberfragen werden über die genannte Plattform beantwortet. Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Bewerber müssen sich selbständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Beachten Sie Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen nicht, tragen Sie das Risiko eines möglichen Ausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.