Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule Metten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Metten
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-metten.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule Metten
Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule Metten
94526 Metten
Beförderung von Kindern, wohnhaft in den Gemeindegebiet Metten, Bernried und Offenberg, in Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und
Ausstattung zur Beförderung der Kinder an die Grund- und Mittelschule Metten geeignet sind. Beginnend mit Schuljahr 2022/2023 und endend bis
einschließlich Schuljahr
2025/26. Erstellung der jeweiligen Fahrpläne (Linienplanung, Linienoptimierung, Zeitbedarf).
Im Zuge dieser Ausschreibung weisen wir darauf hin, dass zeitgleich eine Ausschreibung für die Schülerbeförderung für die Gemeinde Bernried
stattfindet. Die Unterlagen können unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=244075 heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Metten
Postleitzahl: 94526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]