Generalsanierung Rathaus Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheßlitz
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schesslitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Rathaus Scheßlitz Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Scheßlitz plant die Sanierung des Rathauses Scheßlitz.
Das Rathaus, Hauptstraße 34 in 96110 Scheßlitz, ist ein eingetragenes Baudenkmal und wird in der Bayerischen Denkmalliste nach BayDSchG unter der Akten-Nr. D-4-71-185-40 geführt.
In dem massiven barocken Gebäude mit Mansarddach befinden sich im 1. Dachgeschoss der Ratssaal und weitere Nebenräume. In Erd- und Obergeschoß sind die Büroräume untergebracht. Im teilunterkellerten Bereich sind Lagerräume und die Heizung angeordnet.
Derzeit stehen 14 Büroräume mit insgesamt 18 Arbeitsplätzen und einem kurzfristigen Arbeitsplatz zur Verfügung (10 Einzelbüros und 4 Büros mit 2 Arbeitsplätzen).
Im Zuge der Sanierung sollen ca. 770 m² Nutzfläche geschaffen werden und mind. ein zusätzliches Büro mit mind. einem zusätzlichen Arbeitsplatz entstehen. Darüber hinaus sind ein Besprechungsraum sowie ein Aufenthaltsraum zu berücksichtigen. Die barrierefreie Zugänglichkeit als auch die Schaffung einer entsprechenden Sanitäranlage im Rathaus ist erforderlich.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Barrierefreiheit / Inklusion
- Schallschutz / Brandschutz
- Energieeffizienz / Wirtschaftlichkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
- Einbringen von aktueller Gebäudetechnik in historische Bausubstanz
- Die Gestaltung und Ausführung nach den besonderen Belangen des Denkmalschutzes und –pflege.
- Der durchgehende Verwaltungs-Betrieb während der gesamten Bauphase muss gewährleistet sein.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit ersten Grundsatzüberlegungen vor.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die Gesamtkosten werden vorläufig mit ca. 4,0 Mio. € brutto ermittelt.
Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Die Städtebauförderung sowie die Regierung von Oberfranken und das Bayrische Landesamt für Denk-malpflege haben bereits Förderung für das Projekt in Aussicht gestellt.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022/2023,
- Genehmigung Bau- und Förderantrag bis August 2023
- Bauausführung ab Herbst 2023,
- Gesamtfertigstellung bis Ende 2024
Scheßlitz
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff)
-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9
-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge, bei parallel laufendem Verwaltungsbetrieb, bei Annahme der Ausführung ggf. in Teilbauabschnitten entwurfs- und konzeptabhängig.
Der durchgehende Verwaltungsbetrieb während der gesamten Bauphase muss gewährleistet sein. Entsprechende Maßnahmen (Interim / Auslagerung) sind vom Architekten zu planen und zu betreuen.
Es liegt eine Machbarkeitsstudie mit ersten Grundsatzüberlegungen vor.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.architekt-eichhorn.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland