Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen im Stadtbusverkehr Freilassing
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freilassing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen im Stadtbusverkehr Freilassing
Stadtgebiet Freilassing
Die Stadt Freilassing beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO
1370/2007) in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste
im Stadtbusverkehr Freilassing, Linien 81 und 82 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Die von der beabsichtigten
wettbewerblichen Vergabe umfassten Verkehrsleistungen der Linien 81 und 82 sind als Gesamtleistung
i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu verstehen.
Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 152.000 Fahrplankilometers inklusive Verstärkerfahrten in der Schülerbeförderung. Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich als Anlage des Ergänzungsdokuments.
Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages beträgt sechs Jahre mit zwei jeweils zweijährigen Verlängerungsoptionen. Die Laufwege der Linie sowie deren Bezeichnung können vor und während
der Laufzeit durch die Stadt Freilassing als zuständige Behörde geändert werden. Dazu sind die
üblichen Zu- und Abbestellungsregelungen vorzusehen. Mit diesen Regelungen wird sichergestellt, dass das
Leistungsangebot auf zukünftige Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen hin angepasst werden
kann. Dies kann auch zusätzliche Verstärkerfahrten beinhalten. Änderungen vor der Vergabe werden durch eine
Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 Unterabsatz 2 VO (EG) Nr.1370/2007 veröffentlicht.
Die Stadt Freilassing kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2
PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12
Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.3) verwiesen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach
der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch
vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe
Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum 14.08.2024 aufzunehmen.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.2.4 genannten Verkehre ist jeweils als Gesamtleistung beabsichtigt
(vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche
Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2
Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen
an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen
sind in einem Ergänzungsdokument zur Vorabbekanntmachung (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument
enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Diese Anforderungen sind
nach Maßgabe § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit
eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A). Das ergänzende Dokument einschließlich Anlagen steht als Download
unter folgendem Link zur Verfügung: www.freilassing.de/leben-freizeit/leben/verkehr-stadtplan
Auf dieser Internetseite werden nach Notwendigkeit auch gegebenenfalls weitere ergänzende Informationen
und Erläuterungen publiziert. Möglichen Interessenten an der Verkehrsleistung wird deshalb zur Vermeidung
von Nachteilen empfohlen, sich regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse über das etwaige Vorliegen
neuer Informationen zu unterrichten.