Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0504
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
TU München Sanierung Heßstr. 134
Das Gebäude Heßstraße 134, 80797 München wird im Rahmen einer Sanierung-, Anpassung-, Brandschutz- und Energiesparmaßnahme für die künftige Nutzung umgebaut und saniert. Bei dem Geba?ude handelt es sich um ein bestehendes, L-fo?rmiges Labor- und Bu?rogeba?ude
mit angegliederter Hallenkonstruktion, einer Tiefgarage, Versuchseinrichtungen, sowie Werks-ta?tten. Die maximalen Außenabmessungen des Geba?udekomplexes betragen ca. 41,0m x 65,9m (EG, 4 Obergeschosse, 3 Untergeschosse).
Zusammenfassung der Leistung:
-Trockenbauwände im Innenraum
-Trockenbaudecken mit und ohne Akustikanforderung
-Wandverkleidungen
-Installationswände und Vorsatzschalen
-Brandabkofferungen
-Wärmedämmung Tiefgaragendecke
80797 München, Heßstr. 134
Zusammenfassung der Leistung:
-Trockenbauwände im Innenraum
-Trockenbaudecken mit und ohne Akustikanforderung
-Wandverkleidungen
-Installationswände und Vorsatzschalen
-Brandabkofferungen
-Wärmedämmung Tiefgaragendecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1