Zentrifugen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-053
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrifugen
Die Beschaffung diverser Zentrifugen ist im Zuge des PerForM-REACT-Projektantrags der Forschungseinrichtungen Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) und Universitäts-klinikum Augsburg (UKA) zur Adressierung der Infrastruktur-Schaffung in den Modulen 1 (Molekulare Virologie), 4 (Zellanalyse), 6 (Nukleinsäureanalytik) und 7 (Chemische und Biomarkeranalytik) nötig. Der Aufbau und die Etablierung der vier Module stellen einen Teil des Ansatzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionen mit Pandemie-Potential dar und sollen zur Sicherstellung zukünftiger Forschungsschwerpunkte beitragen. Dabei deckt die Geräteinvestition einen wichtigen Kernbereich der Hochdurchsatzplattform ab, die in enger Interaktion und Kooperation verschiedener Module an den Standorten Augsburg und München zu einer leistungsstarken analytischen Pipeline entwickelt werden soll. Die Beschaffung wird in vier Losen aufgeteilt.
Hochgeschwindigkeits-Kühlzentrifuge (Gerät 1)
Die Hochgeschwindigkeits-Kühlzentrifuge zur Aufteilung von Proben in unterschiedliche Fraktionen ist geeignet zur Biomasseernte, sowie zur Durchfluss-Zentrifugation und zur Separation kleiner Partikel wie Viren, Organellen, extrazellulären Vesikeln oder Nanopartikeln.
für alle Lose:
Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
PerForm REACT - Efre Mittel
Efre Fördermittel
Mikro(kühl)zentrifugen (Geräte 2-13)
Die Mikrokühlzentrifuge ist unerlässlich für temperaturempfindliche Proben mit einem Volumen von bis zu 5 ml. Sie bietet auch bei höchster Drehzahl 4°C für maximalen Probenschutz und optimale Separierergebnisse. Die Mikrokühlzentrifuge dient der sicheren Separation einer großen Bandbreite an Proben wie z. B. von infektiösen Proben, (auch Spin-Column-basierte) DNA/RNA-Aufreinigung (mit offenen Gefäßdeckeln), Mikrovolumen-Protokolle wie PCR/qPCR-Reaktionssetups in 0,2-mL-Gefäßen und Streifen, Pre-/Post-PCR und qPCR-Aufbereitung mit bis zu 96 Proben pro Lauf sowie der Ernte von Bakterien- und Hefekulturen.
Der Ausschwingrotor ist ideal für PCR-/qPCR-Experimente mit kleinen Volumina, da die Probe am Boden des Gefäßes gesammelt wird.
für alle Lose:
Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
PerForm REACT - Efre Mittel
Efre Fördermittel
Zentrifugen (Geräte 14-17)
Die Kühlzentrifuge ist unerlässlich für temperaturempfindliche Proben größerer Volumina. Sie bietet auch bei höchster Drehzahl 4°C für maximalen Probenschutz und optimale Separierergebnisse. Die Kühlzentrifuge dient der sicheren Separation einer großen Bandbreite an Proben wie z. B. von infektiösen Proben.
für alle Lose:
Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
PerForm REACT - Efre Mittel
Efre Fördermittel
Ultrazentrifuge (Gerät 18)
Die Ultrazentrifuge zur Aufteilung von Proben in unterschiedliche Fraktionen ist geeignet zur Biomasseernte, sowie zur Durchfluss-Zentrifugation und zur Separation kleiner Partikel wie Viren, Organellen, extrazellulären Vesikeln oder Nanopartikeln mittels Gradienten.
für alle Lose:
Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
PerForm React - Efre Mittel
Efre Fördermittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und
dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den
Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der
Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
30 Tage netto
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.