Beschaffung von Hardware Firewalls für die Standortvernetzung Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000054-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Hardware Firewalls für die Standortvernetzung Klinikum Nürnberg
Lieferung, Support und Installationsunterstützung von Hardware Firewalls zur Standortvernetzung der Standorte Altdorf und Lauf a. d. Pegnitz über Festverbindungen an das Klinikum Nürnberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das interne Netzwerk im Klinikum Nürnberg wird aktuell in einer L3 Struktur geroutet.
Routingfunktionalität erfolgt über zentrale Core-Switches, die Endgeräte sind an
Access-Switche angeschlossen, eine Segmentierung erfolgt über unterschiedliche VLANs. Dabei kann system-bedingt jedes System, das am Netzwerk angeschlossen ist, mit jedem anderen Gerät kommunizieren, unabhängig davon, in welchem VLAN sich dieses befindet. Im Zuge der Einführung von Network Access Control wurde eine Sicherheitsinstanz eingeführt, mit der Endgeräte sich authentifizieren müssen und dann in unterschiedliche neue VLANs verschoben werden.
Inhalt des Vertrages sind die Lieferung von Hardwarekomponenten, Software sowie Supportleistungen (5 Jahre) und Dienstleistung zur Installationsunterstützung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) besteht bzw. bestehen wird. .Die Deckungssumme muss jährlich pro Schadensfall zur Verfügung stehen. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Nachweis über autorisierten Partnerstatus (Herstellerzertifizierung) gemäß Leistungsbeschreibung.
Nachweis zur Zertifizierung des eingesetzten Personals gemäß L 1240 Eignungsformblatt.
Eigenerklärung des Bewerbers zum Bezug Russland, der Bewerber versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers zu Scientology, der Bewerber erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG), der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und für die Nachweisführung alle notwendigen Unterlagen beim Bewerber vorliegen.
Eigenerklärung zum Masernschutz: der Bewerber versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bewerber vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.