Rahmenvereinbarung über die Konzeption und modulare Beschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Altstadt von München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Konzeption und modulare Beschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Altstadt von München
Rahmenvereinbarung über die Konzeption und modulare Beschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Altstadt von München
München
Deutschland
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Summe von 900.000 € netto für einen Zeitraum von vier Jahren.
Zu erbringen ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts und die modulare Umsetzung.
- Einschlägigkeit der Referenzen 60%
- Ausbildung, Berufserfahrung und Qualifikation des eingesetzten Personals bei der Umsetzung 40%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Gesamtumsatz muss insgesamt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 6 Mio. Euro betragen.
1. mind. drei vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre über Konzepterstellung und Umsetzung von Weihnachtsbeleuchtungen im städtischen Raum
2. Ausbildung, Berufserfahrung und Qualifikation des eingesetzten Personals bei der Umsetzung
zu 1. Als vergleichbare Leistung gilt ein Auftrag mit einer Auftragssumme von mindestens 100.000.- Euro sowie einer gewissen Mindest-Komplexität (verschiedene Lichtelemente im Zusammenspiel, durchgängiges, stringentes Konzept, Licht-Dynamik) und einer professionellen Qualität in der Umsetzung.
zu 2. Die Mindestanforderung an das umsetzende Personal ist eine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker oder Fachkraft Montage, in Überwachungsfunktionen die Qualifikation eines Handwerksmeisters, für die statische Überprüfung die eines Statikers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget): 267.750.- €/brutto pro Jahr
Höchstabrufmenge: 401.625.- € brutto pro Jahr
(1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).