Rahmenverträge Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000628
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen.
Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren.
Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Unterfranken
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Unterfranken
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Mittelfranken
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Mittelfranken
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Oberfranken
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberfranken
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Oberpfalz
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberpfalz
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Schwaben
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Schwaben
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Oberbayern
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberbayern
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Niederbayern
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Niederbayern
Der Vertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils sechs Monate kostenneutral verlängert werden. Die Verlängerung ist dem AN bis mindestens zwei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich mitzuteilen.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
Die fachliche Qualifikation und praktischen Erfahrungen des Bieters sind zu belegen mit Eigenerklärungen über: Mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022), das organisatorisch vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung.
- Referenzen der Projektleitung: Vergleichbare Projekte
Mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022), das vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung (Projektleitung oder Stellvertretung im Bereich erneuerbare Energien).
- Referenzen Projektteam: Öffentlichkeitsarbeit
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022) im Bereich Öffentlichkeitsarbeit vorweisen.
- Referenzen Projektteam: Zusammenarbeit mit Kommunen & Co.
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren abgeschlossenes Projekt (08/2019 – 08/2022) in der Zusammenarbeit mit Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften bzw. –kooperationen, Landkreisen oder Regionen oder Regionsbeauftragten vorweisen.
- Referenzen Projektteam: Windenergie
Mindestens eine Person des Projektteams muss mindestens ein in den letzten drei Jahren begonnenes Projekt (08/2019 – 08/2022) mit mindestens einem Jahr Laufzeit im Bereich Windenergie vorweisen.
Die Angaben hat der Bieter mit den fünf ausgefüllten Formblättern „Formblatt Eignungskriterien“ zu den jeweiligen Referenzen 1., 2.1 bis 2.4 vorzulegen.
Eine Mehrfachvorlage einer Referenz zum Nachweis verschiedener Eignungskriterien ist möglich.
- Abgabe der Scientology Schutzerklärung
Ausführungsanforderung Scientology Schutzerklärung: In den Vergabeunterlagen ist eine Scientology Schutzerklärung enthalten. Die Abgabe der Erklärung für das Unternehmen (sowie ggf. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ist mit Angebotsabgabe verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Auftragsdatenverarbeitung
Ausführungsanforderung Erklärung zum Abschluss eines späteren Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung: In den Vergabeunterlagen ist eine Vertragsvorlage zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten. Die Abgabe der unterschriebenen Erklärung für das Unternehmen ist nach Zuschlagserteilung und vor Auftragsübernahme verpflichtend. Als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
- Wahrung der Neutralität
Ausführungsanforderung Wahrung der Neutralität: In den Vergabeunterlagen ist eine Eigenerklärung zur Neutralität enthalten. Die unterschriebenen Erklärung muss mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Als Bestätigung wird zusätzl. die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenverträge haben folgende Obergrenzen:
Los 1 Unterfranken [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 2 Mittelfranken [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 3 Oberfranken [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 4 Oberpfalz [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 5 Schwaben [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 6 Oberbayern [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 7 Niederbayern [Betrag gelöscht] EUR netto
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.