Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Tiefgaragen im Bereich Mieterzentrum 1 (Los 1) und Mieterzentrum 2 (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 341/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Tiefgaragen im Bereich Mieterzentrum 1 (Los 1) und Mieterzentrum 2 (Los 2)
Turnusmäßige Tiefgaragenreinigung der Liegenschaften des GEWOFAG Konzerns.
Mieterzentrum Ramersdorf - MZ 1
Anlagen im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Ramersdorf ca. 23 Tiefgaragen mit insgesamt ca. 29.577,00 m² Fläche bei ca. 7 Tiefgaragen sind Einfach- und Zweifachdoppelparker vorhanden.
Turnusmäßige Tiefgaragenreinigung der Liegenschaften des GEWOFAG Konzerns im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Ramersdorf.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Um die Leistungserbringung in dem von der GEWOFAG vorgegeben Zeitraum reibungslos durchzuführen wird eine personelle und maschinelle Mindestanforderung, zur korrekten Ausführung der Werksleistung, gestellt.
Diese ist durch Erfüllung nachfolgender Mindestanforderungen im Angebot darzustellen (vgl. 2. Organisationskonzept):
- Je Los ist ein personenverschiedenes Reinigungsteam mit mindestens 2 Personen namentlich zu benennen
- Je Los stehen mindestens zwei Aufsitz-Kehrsauger geeignet für die Gebäudereinigung mit einer Reinigungskapazität vom mind. 6.000 m²/h zur Verfügung
Angebote, die eine oder beide der Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mieterzentrum Giesing - MZ 2
Anlagen im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Giesing ca. 34 Tiefgaragen mit insgesamt ca. 47.894,00 m² Fläche bei ca. 7 Tiefgaragen sind Einfach- und Zweifachdoppelparker vorhanden.
Turnusmäßige Tiefgaragenreinigung der Liegenschaften des GEWOFAG Konzerns im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum Giesing.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Um die Leistungserbringung in dem von der GEWOFAG vorgegeben Zeitraum reibungslos durchzuführen wird eine personelle und maschinelle Mindestanforderung, zur korrekten Ausführung der Werksleistung, gestellt.
Diese ist durch Erfüllung nachfolgender Mindestanforderungen im Angebot darzustellen (vgl. 2. Organisationskonzept):
- Je Los ist ein personenverschiedenes Reinigungsteam mit mindestens 2 Personen namentlich zu benennen
- Je Los stehen mindestens zwei Aufsitz-Kehrsauger geeignet für die Gebäudereinigung mit einer Reinigungskapazität vom mind. 6.000 m²/h zur Verfügung
Angebote, die eine oder beide der Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81476
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6HZ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).