Sanierung und Erweiterung Gymnasium Waldkraiburg - Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Gymnasium Waldkraiburg - Architektur
Leistungen der Objektplanung gemäß §§33 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9 (bei stufenweiser Beauftragung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Objektplanung gemäß §§33ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9 bei stufenweiser Beauftragung. Der Landkreis Mühldorf am Inn beabsichtigt am Gymnasiums Waldkraiburg, Ritter-v.-Glück-Weg 3a in 84478 Waldkraiburg, die Generalsanierung des Altbaus und die Erweiterung. Bei dem Gymnasium Waldkraiburg handelt es sich um ein Sprachliches sowie um ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium. Es ist 4,5-zügig zu konzipieren. Das Vorhaben mit notwendiger Flächenerweiterung einschließlich Bereichen für Ganztagesbetreuung und Mensabetrieb erfolgt voraussichtlich in mehreren Bauabschnitten auf dem Baufeld der im Vorfeld abzubrechenden Gebäude. Bei den abzubrechenden Gebäuden handelt es sich um die Einfachsporthalle, das Hausmeisterhaus und des Behelfsbaues zwischen Gymnasium und der Realschule. Die Neubaustandards sind sowohl in technischer als auch energetischer Sicht in den Bestandsgebäuden um zusetzten. Eine Vorplanung der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurde bereits erbracht. Diese ist jedoch in Teilbereichen zu überarbeiten und die Leistungen der Fachplanungen einzuarbeiten. Kosten:Die Kostenschätzung (Stand April 2022) endet mit ca. 33,7 Mio. EUR brutto KGR 200-700. Vorläufige Termine:Entwurfsplanung: umgehend nach BeauftragungBaubeginn: 2023 in Abstimmung mit der FörderbehördeBauliche Fertigstellung: III. Quartal 2027
Stufenweise Beauftragung;
Zusätzliche oder Besondere Leistungen;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch die Veränderung der Rahmenbedingungen ist es erforderlich das Verfahren aufzuheben.Es wird davon ausgegangen, dass die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.