Unterstützung Splunk LfSt-IuK3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022TST000009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung Splunk LfSt-IuK3
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden auch Auftraggeber) betreibt im RZ-Nord einen Leitstand. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem das Sammeln von Log-Daten aller Art (u. a. von Servern, Fachanwendungen, Firewalls, Monitoring, Proxys, Storage). Anhand von Aufträgen einzelner Fachteams (UseCases) prüft der Leitstand die dafür notwendigen Log-Daten, korreliert sie, reichert sie mit zusätzlichen Informationen an, bereitet sie auf und visualisiert sie schließlich grafisch in Form von Dashboards oder Reports.
Ausgeschrieben werden Dienstleistungsunterstützung eines Splunk Enterprise Certified Consultants zur Umsetzung und Support von UseCases mittels Splunk-Produkten sowie Unterstützungsleistungen eines Splunk Enterprise Certified Consultants in Splunk bei der Umsetzung neuer UseCases und Pflege vorhandener UseCases.
Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen aufgrund ihrer Qualifikation Splunk Professional Service erbringen können.
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Implementierung von Splunk ITSI und Splunk ES sowie Outcold werden erwartet - Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen.
Nürnberg
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden auch Auftraggeber) betreibt im RZ-Nord einen Leitstand. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem das Sammeln von Log-Daten aller Art (u. a. von Servern, Fachanwendungen, Firewalls, Monitoring, Proxys, Storage). Anhand von Aufträgen einzelner Fachteams (UseCases) prüft der Leitstand die dafür notwendigen Log-Daten, korreliert sie, reichert sie mit zusätzlichen Informationen an, bereitet sie auf und visualisiert sie schließlich grafisch in Form von Dashboards oder Reports.
Ausgeschrieben werden Dienstleistungsunterstützung eines Splunk Enterprise Certified Consultants zur Umsetzung und Support von UseCases mittels Splunk-Produkten sowie Unterstützungsleistungen eines Splunk Enterprise Certified Consultants in Splunk bei der Umsetzung neuer UseCases und Pflege vorhandener UseCases.
Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen aufgrund ihrer Qualifikation Splunk Professional Service erbringen können.
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Implementierung von Splunk ITSI und Splunk ES sowie Outcold werden erwartet - Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung Splunk LfSt-IuK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.controlware.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurdeauf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de unter der Ausschreibungs-Nr. 2022TST000009 veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wurde ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit [Betrag gelöscht] EUR), damit
den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb
zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.