H83 Grundschule Dachau Ost , E-301 Abbrucharbeiten
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
H83 Grundschule Dachau Ost , E-301 Abbrucharbeiten
Die Grundschule Dachau Ost wird erweitert und umgebaut. Zunächst werden drei Gebäudeteile rückgebaut. An deren Stelle wird ein viergeschossiger Schulerweiterungsbau errichtet. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus werden die verbleibenden Bestandsgebäude umgebaut und mit einem eingeschossigen Gebäude verbunden.
Anton-Günther-Straße 3, Dachau
Ausführung der Teilabbruch- und Rückbauarbeiten an der Grundschule Dachau Ost einschließlich Entsorgung bestehend aus:
- Rückbau des eingeschossigen Anbaus Wohnung Hausmeister und Heizzentrale
mit ca. 1.100m³ Rauminhalt und ca. 270m² Grundfläche
- Rückbau des eingeschossigen Verbindungsbaus Lehrerräume und Verwaltung
mit ca. 1.600m³ Rauminhalt und ca. 400m² Grundfläche
- Rückbau des zweigeschossigen Erweiterungsbaus mit Fahrradhalle, Nebenräumen und 3 Klassenräumen
mit ca. 2.250m³ Rauminhalt und ca. 300m² Grundfläche
Ausführung von Rückbau- und Erdarbeiten in den Freianlagen bestehend aus:
- Rückbau von Mauern, Leistensteinen, Pflasterbelägen, Spielgeräte und sonstige Einbauten in Freianlagen
- Rodung von ca. 20 St. Wurzelstöcken mit Stammumfang bis ca. 250cm
- ca. 1.500 m³ Oberboden abfahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben.
Vergleichbar ist hier: Rückbau von mehrgeschossigen Gebäuden, die an zu erhaltenden Bestand angebaut sind
Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit nach § 6a EU VOB/A, insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
1. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
1. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren,
2. Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Zahlungen gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de