Gewerk Hallensportboden Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altdorf
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk Hallensportboden
Hallensportboden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
BA. II
Umbau und Sanierung Gebäude Grundschule und Kinderhort
Ausführung unter erschwerten Bedingungen bei laufenden Schulbetrieb
Beschreibung der Beschaffung
ca. 380,00 m² Flächenelastischer Sportboden mit Abdichtung und Wärmedämmung
ca. 380,00 m² Oberbelag in Linoleum
ca. 455,00 Lfm Spielfeldmarkierungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht die bereits vergleichbare Leistungen mit
Erfolg in den letzten drei Geschäftsjahren durchgeführt haben.
Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen und Punkt II. 2.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.