110 Hinterlüftete Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: LV 110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
110 Hinterlüftete Fassade
Erstellung einer hinterlüfteten Fassade aus Holz und Blechverkleidung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Hohenwart auszuführen: VHF vorgehängte hinterlüftete Fassade• Werkstattplanung und stat. Nachweis • Wärmedämmung MW WLG 035, 18cm ca. 5000 m2• Wärmedämmung MW WLG 035, 12cm ca. 140 m2• Außenwandbekleidung Lattung 30/50 einschl. UK ca. 5100 m2• Außenwandbekleidung Aluminiumtafel einschl. UK ca. 500 m2• Deckenbekleidung Aluminiumtafel einschl. UK ca. 140 m2 sonstiges • Fensterbankkonstruktionen Aluminium ca. 670 m• Briefkastenanlage ca. 1 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.