Stadt Bamberg - Lagarde-Campus/Erschließung 2.BA (Nord-Ost) Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-017/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bamberg - Lagarde-Campus/Erschließung 2.BA (Nord-Ost)
Kanal- und Leitungsbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kanal-und Leitungsbauarbeiten 1. Los 1: Kanalbau Kanalisation rd. 650 m, DA 355 – DN 700 einschl. aller Schächte Die Leistung ist inklusive Anbindung Hausanschlüsse der bestehende Gebäude sowie der Kanalhausanschlüsse für die geplanten Gebäude auszuführen. 2. Los 2: Verlegung Sparten Wasserleitung rd. 700 m, DA 50 – DA 160 KNW rd. 2000 m, DA 125 – DA 315 Gasleitung rd. 250 m, DA 160 Die Leistung ist inklusive Anbindung der bestehenden Gebäude sowie der Wasserleitungshausanschlüsse auszuführen. Die Leistung wird nicht getrennt vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.