ZV - Meeder - Kläranlage Kösfeld - EMSR-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000905
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meeder
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Meeder - Kläranlage Kösfeld - EMSR-Technik
EMSR-Technik
96484 Meeder
Niederspannungsschaltanlagen bestehend aus 17 Schaltschränken 800x500x2000mm - 11 Frequenzumformer im Leistungsbereich bis 15 KW Speicherprogrammierbare Steuerung mit Softwareerstellung zur Kläranlagensteuerung SCADA-System zur Visualisierung, Archivierung und Bedienung der gesamten Anlage Qualitäts- und physikalische Messwertaufnehmer mit Anbindung an die SPS Verlegesysteme, ca. 200m Kabelrinne, Leitungsführungskanäle, Installationsrohre usw. Kabel- und Leitungen PV-Anlage, ca. 37 kWp Demontagearbeiten von elektrotechnischen Komponenten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Meeder - Kläranlage Kösfeld - EMSR-Technik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahorntal
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95491
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm