Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2125/L14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg an der Laaber
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Trockenbauarbeiten
Der Altbau der Schule wird in 2 Bauabschnitten saniert: BA2+BA3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 935 m2 Metallständerwändeca. 740 m2 GK-Vorsatzschalenca. 650 m2 GK-Deckenca. 2.770 m2 GK-Lochdeckenca. 760 m2 Metalldecken Die Ausführung erfolgt in 2 Bauabschnitten:BA 2: Wände einseitig beplankt: 40. - 43. KW 2022, Wände schließen: 02. - 05. KW 2023Deckenvekleidungen: 09. - 17. KW 2023, Decke Lehrküchen: 44. - 45. KW 2022BA 3: Wände einseitig beplankt: 40. - 43. KW 2023, Wände schließen: 02. - 05. KW 2024Deckenverkleidungen: 09. - 17. KW 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hemau
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.