Hardware-Ausstattung zur digitalen Bildungsinfrastruktur an den drei Grund- bzw. Mittelschulen des Schulaufwandträgers Stadt Traunstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware-Ausstattung zur digitalen Bildungsinfrastruktur an den drei Grund- bzw. Mittelschulen des Schulaufwandträgers Stadt Traunstein
Lieferung von digitalen Tafeln und Dokumentenkameras:
- Los 1: Ludwig-Thoma-Grundschule
- Los 2: Grundschule Haslach
- Los 3: Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule
Lieferung von iPads mit Ladekoffer und Mac mini:
- Los 4: Apple-Geräte
Hardware-Ausstattung Lugwig-Thoma-Grundschule mit digitalen Tafeln und Dokumentenkameras
83278 Traunstein, Deutschland
Lieferung, Montage und Konfiguration von 24 Stück Multi-Touch Displays Größenklasse 86", 20 Stück befestigt an der Wand an Pylonensystemen (wartungsfrei stufenlos höhenverstellbar) und 4 Stück montiert auf fahrbaren Mono-Pylonen-Systemen (elektromotorisch höhenverstellbar), mit Tafelflügeln (aus emaillierten weißen Stahlblech) rechts und links, sowie 24 Dokumentenkameras mit faltbarem Arm für mobile und stationäre Anwendung.
keine
Hardware-Ausstattung Grundschule Haslach mit digitalen Tafeln und Dokumentenkameras
83278 Traunstein
Lieferung, Montage und Konfiguration von 8 Stück Multi-Touch Displays Größenklasse 86", befestigt an der Wand an Pylonensystemen (wartungsfrei stufenlos höhenverstellbar), mit Tafelflügeln (aus emaillierten weißen Stahlblech) rechts und links, sowie 8 Dokumentenkameras mit faltbarem Arm für mobile und stationäre Anwendung.
keine
Hardware-Ausstattung Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule mit digitalen Tafeln und Dokumentenkameras
83278 Traunstein
Lieferung, Montage und Konfiguration von 30 Stück Multi-Touch Displays Größenklasse 86", befestigt an der Wand an Pylonensystemen (wartungsfrei stufenlos höhenverstellbar), mit Tafelflügeln (aus emaillierten weißen Stahlblech) rechts und links, sowie 30 Dokumentenkameras mit faltbarem Arm für mobile und stationäre Anwendung.
keine
Lieferung von Apple-Geräten (iPads und Mac mini)
83278 Traunstein
Lieferung, Vorkonfiguration und Inbetriebnahme von
- 2 Ladekoffern mit je 20 Apple 10,2" iPads WiFi 64 GB (9. Gen.) mit jeweils Tablet Stift und Schutzhülle (je 1 Koffer mit 20 iPads für Grundschule Haslach und für Franz-von-Kohlbrenner-Mittelschule)
- 1 Mac mini M1 16 GB - 512 GB SSD (Grundschule Haslach)
Für Los 4 muss der Auftragnehmer zertifiziert sein als "Apple Authorized Reseller".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe II. der Eigenerklärung zur Eignung:
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255026
siehe III. der Eigenerklärung zur Eignung:
- Jahresumsätze
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255026
siehe IV. der Eigenerklärung zur Eignung:
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren
- Angabe zu beabsichtigten Unteraufträgen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255026
für Los 4 - Lieferung von Apple-Geräten:
Der Auftragnehmer muss zertifiziert sein als "Apple Authorized Reseller".
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich; zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.