Leichenkühlanlage-Pathologielabor Referenznummer der Bekanntmachung: KH.ENB1.5160.001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leichenkühlanlage-Pathologielabor
Um das neue Medizinkonzept für die München Klinik Harlaching umsetzen zu können und die damit notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu realisieren, benötigt die München Klinik Harlaching, auf Grund seiner veralteten baulichen Strukturen des Bestandes aus den 60iger Jahren, einen Ersatzneubau. Die Baumasse des Neubaus beträgt ca. 60.000 m² BGF. Die Baukörpergröße der Funktionsgeschosse (Erdgeschoss - 2. Obergeschoss) orientiert sich in seiner Ausdehnung an den Begrenzungen durch das Baufeld. Die Größe der Pflegebereiche (3.-5. Obergeschoss) ergibt sich aus der Vorgabe zwei Doppelstationen gemeinsam auf einem Geschoss mit bis zu 65 Betten pro Station unterbringen zu können. Die Gesamtbettenzahl beträgt ca. 550 Betten.
München Klinik Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München
Die Ausschreibung beinhaltet die Neubeschaffung von Leichenkühlanlagen für das Pathologielabor im Neubau des Klinikums Harlaching incl. Service und Wartung
Titel 01 Leichenkühlanlage
Titel 02 Prosektureinrichtungen
u.a.
1 Stück Leichenkühlzelle für 15 Verstorbene, wobei 3 Plätze für adipöse Verstorbene
berücksichtigt werden müssen
1 Stück Hydraulischer Leichenmulden-Hubwagen für 1 - 3 Etagen
2 Stück Reinigungstischanlage, CrNiSt
1 Stück Biopsate-Arbeitsplatz, CrNiSt
1 Stück Gewebezuschneidetisch, CrNiSt
1 Stück Färbetisch, CrNiSt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden je Schadensfall;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.
2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
s. vorstehend Nr. 1) und 2).
Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haben er und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Lieferleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
2) Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
s. vorstehend Nr. 1) und 2). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (vorstehend 1)) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
Vergabe- und Claimmanagement
Kölner Platz 1
80804 München
Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen;
2) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die oben unter I.3 genannte Plattform abgewickelt.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Plattform https://www.dtvp.de registrieren. Es genügt zur Teilnahme am Verfahren, sich im kostenfreien Modus "BASIC" zu registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren.
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Telefon: +49234-298796 (Montag-Freitag 8-18 Uhr)
E-Mail: [gelöscht]
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angebote sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen.
4) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.
Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in I. 3. genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 3).
5) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Alle interssierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 3)
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Tage vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 3) zu senden.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 3) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
6) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und
- dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
7) Der Auftraggeber behält sich in jeder Stufe des Vergabeverfahrens vor, das Vergabeverfahren aufzuheben oder teilaufzuheben, soweit aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie sachliche Gründe in Bezug auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen hierfür sprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326YXL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.