Einführung eines Privileged-Access-Management-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 000062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Privileged-Access-Management-Systems
Lieferung von Hardware, Software und Dienstleistung für die Einführung eines Privileged-Access-Management-Systems
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Nürnberg ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und mit mehr als 2.200 Betten an 2 Standorten, über 100.000 stationären und 170.000 ambulanten Patienten und 7.000 Mitarbeitern eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Europa.Im Rahmen eines Projektes benötigen wir eine zentrale Lösung, die Dienstleistern Zugriff auf Serversysteme bietet, um diese echtzeitdokumentiert und sicher zu warten. Außerdem muss es möglich sein, bei böswilligen Aktivitäten alarmiert und schnell reagiert zu werden. Durch eine skalierbare erweiterte Sicherheit ist es möglich, alle Anforderungen des aktuellen Sicherheitsstandards und darüber hinaus abzudecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.