Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus Papiertonnen und Kartonagen aus Wertstoffhöfen Referenznummer der Bekanntmachung: KWAbf 176
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus Papiertonnen und Kartonagen aus Wertstoffhöfen
Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus Papiertonnen und Kartonagen aus Wertstoffhöfen im Landkreis Cham ab 01.01.2023
Übernahme/Vermarktung/Verwertung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Übernahme/Vermarktung/Verwertung von Altpapier aus Papiertonnen (Los 1) stellt der Auftragnehmer eine geeignete, überdachte Umladestelle mit Wäge-einrichtung, die für Müllfahrzeuge geeignet ist, in maximaler Entfernung von 5km zum Verwaltungssitz der Kreiswerke Cham zur Übernahme des Altpapiers und sorgt für einen regelmäßigen Abtransport (inkl. Beladen der Abholfahrzeuge) zu seiner Behandlungsanlage bzw. direkt zu einer Verwertungsanlage.
Der Abladebereich der Halle muss gegen Windverwehungen geschützt sein.
Die Einfahrt zum Abladebereich muss für Mühllfahrzeuge geeignet sein (Höhe: mindestens 5m; Breite: mindestens 5m).
Die Umladestelle ist für die von den Kreiswerken mit der Einsammlung und Beförderung des Altpapiers beauftragten Abfuhrunternehmen von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Anlieferung offen zu halten. Muss infolge von Feiertagen von den mit der Einsammlung beauftragten Abfuhrunternehmer ein Abfuhrtag auf einen Samstag verlegt werden, ist die Sammelstelle von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr offen zu halten. Benötigte Samstagstermine werden vom Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Abholung/Vermarktung/Verwertung von Kartonagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abholung und Vermarktung/Verwertung von Kartonagen aus der Sammlung über Wertstoffhöfe im Landkreis Cham
Die Kartonagen sind gepresst in Ballen
Die Verladung erfolgt durch die Abholstelle der Kreiswerke Cham bei der Umweltservice Cham AG, Bergfeldstr. 15, 93413 Cham
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
aa) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
• Mit dem Angebot ist vom Bieter/vom geschäftsführenden Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister im Angebotsvordruck vorgesehen.
• Weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft haben hierzu ebenfalls mit dem Angebot Angaben zu machen- Hierfür kann das Formular 3 über die Bietergemeinschaft verwendet werden.
• Mit dem Angebot sind aktuelle Auszüge aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe zu übermitteln.
ab) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird ferner Auskunft über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt, soweit das Unternehmen der Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt.
• Mit dem Angebot werden vom Bieter und dem geschäftsführenden Mitglied einer Bietergemeinschaft, die der Pflichtmitgliedschaft zur deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, Angaben über die Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft mit Mitgliedsnummer verlangt, die im Angebotsformular zu machen sind.
• Weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft haben ebenfalls mit dem Angebot hierzu Angaben zu machen. Diese können in Formular 3 eingetragen werden.
• Auf Aufforderung sind entsprechende Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft auch für solche Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe zu machen, welche Vermarktungsleistungen erbringen.
Referenzen aus den letzten drei Jahren
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrungen Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen die eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Vermarktung/Verwertung von Altpapier und Kartonagen verfügen. Als Mindestanforderung wird der Nachweis einer Referenz aus den letzten drei Jahren verlangt.
Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot Angaben dazu zu machen,
• insbesondere auf welche Weise und mit welchen Mitteln die Leistungserbringung beabsichtigt ist, welche Lagerkapazität für die Annahme des Altpapiers aus Papiertonnen
vorhanden bzw. geplant ist, mit welchen Fahrzeugen (unter Angabe von Fahrzeugtyp, Hersteller, Anzahl, einschlägiger Euro Norm) die Trans¬porte von der
Annahme-/Umladestelle (Los 1) bzw. der Übergabestelle der Kreiswerke (Los 2) zur Verwertungsanlage erfolgen soll
• bei welchen Unternehmen die Verwertung des Altpapiers bzw. der Kartonagen stattfinden soll
• von welchem Betriebsstandort aus die Leistungserbringung beabsichtigt ist
Abschnitt IV: Verfahren
Aus folgenden Gründen ist die Verkürzung der Angebotsfrist zwingend erforderlich:
Die Grundlagenermittlung für die Ausschreibung erfolgte bereits im April dieses Jahres.
Wegen der stark gestiegenen Preise für Dieselkraftstoffe wurden von allen beauftragten Privatunternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung Anträge auf Preisanpassung beantragt. Diese mussten zügig und ausführlich geprüft sowie abschließend verhandelt werden. Diese waren aus Sicht der Kreiswerke dringend abzuschließen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.
Wegen Coronaerkrankungen mussten Aufgaben und Tätigkeiten umorganisiert werden.
Die Kreiswerke benötigen als Berechnungsgrundlage die Erlös/Kosten der Altpapierverwertung, um mit den Systembetreibern entsprechende Verhandlungen für die Mitbenutzung des Sammelsystems für die Zeit ab 01.01.2023 führen und abschließen zu können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.