Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen sowie Hausmeisterdienstleistungen für die Friedhofsanlagen „Waldfriedhof“ und „Neustift“ der Stadt Freising
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freising.de
Abschnitt II: Gegenstand
Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen sowie Hausmeisterdienstleistungen für die Friedhofsanlagen „Waldfriedhof“ und „Neustift“ der Stadt Freising
Die Große Kreisstadt Freising mit derzeit rund 50.000,00 Einwohnern betreibt und unterhält zwei Friedhöfe. Der Waldfriedhof liegt an der Mainburger Straße, ist ca. neun Hektar groß und hat bisher etwa fünftausend Grabstellen und zwei Kolumbarien. Der Friedhof Neustift liegt an der Ignaz-Günther-Straße, ist ca. einen halben Hektar groß und hat 860 Grabstellen. Für beide Friedhöfe werden Bestattungs-, Friedhofs- und Hausmeisterdienstleistungen beschafft.
Freising
Bestattungs-, Friedhofs- und Hausmeisterdienstleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertrag für die Friedhöfe „Waldfriedhof“ und „Neustift“. Siehe zum genauen Leistungsumfang Leistungsbeschreibung und Vertrag nebst Anlagen - zur Verfügung gestellt als Vergabeunterlagen Dokumente C_01 bis C_09.
Die Auftraggeberin hat gem. § 9 Ziffer 1 des Vertrages (Vergabeunterlage C_08_Vergabeunterlage C - C.2) das Recht, den Vertrag zweimal um weitere 12 Monate zu verlängern (zweimaliges Optionsrecht für jeweils ein Jahr).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG entsprechen (Formblatt B.3.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1), III.1.2 lit. F und G sowie Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskrite-rien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG erfüllt werden; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 AGG. und § 3 Abs. 1 EntgTranspG entsprechen (Formblatt B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Betriebsshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.) Für den Fall, dass es sich bei dem Bieter um einen Newcomer handelt, behält sich der Auftraggeber vor einen anderweitigen Nachweis zu fordern (beispielsweise Nachweis von ausreichendem Eigenkapital).
Als Newcomer wird ein Unternehmen bezeichnet, das sich in den letzten 3 Jahren (Gründungsdatum nicht älter als 2019) neu gegründet hat.
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Bestattungsdienstleistungen.
Für den Fall, dass es sich bei dem Bieter um einen Newcomer handelt, behält sich der Auftraggeber vor einen anderweitigen Nachweis zu fordern (beispielsweise Nachweis von ausreichendem Eigenkapital – vgl. Ziffer III.1.2 lit. F dieser Auftragsbekanntmachung).
Als Newcomer wird ein Unternehmen bezeichnet, das sich in den letzten 3 Jahren (Gründungsdatum nicht älter als 2019) neu gegründet hat.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten zehn (10) Jahren (seit 2012) erbrachten Bestattungsdienstleistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.) Soweit es sich bei dem Bieter um einen Newcomer handelt (Definition vgl. Ziffer III.1.2 lit G und F): Nachweis der Erfahrung der leitenden Mitarbeiter für die im Wesentlichen durch diese Mitarbeiter in den letzten 5 Jahren erbrachten Bestattungsdienstleistungen. Einzureichen sind entsprechende Referenzlisten für mindestens 2 Mitarbeiter.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die eine Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandsbezugs abgeben (Formblatt B.10).
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Hinweise zum Verfahren:
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bieter. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.