Rahmenvertrag: grafische Leistungen für das NS-Dokumentationszentrum München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0139
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: grafische Leistungen für das NS-Dokumentationszentrum München
Rahmenvertrag: grafische Leistungen
für das Kulturreferat - NS-Dokumentationszentrum München
Landeshauptstadt München, Kulturreferat - NS-Dokumentationszentrum
Deutschland
Das NS-Dokumentationszentrum München benötiget unterschiedliche grafische Leistungen für Drucksachen und digitale Publikationen.
Zum wesentlichen Teil sind vorhandene Entwürfe mit geändertem Inhalt neu aufzulegen und zu überarbeiten, zum Teil sind neue Produkte zu entwickeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Der Jahresumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betragen.
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betragen.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens drei zufriedenstellend erbrachte nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in diesem vorliegenden Fall die Arbeit für eine Institution im Bereich Kunst/Kultur/Geschichte, davon soll mindestens eine Referenz eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren und einen jährlichen Auftragswert von mindestens 90.000,00 € (netto) haben.
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) pro Jahr betragen.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).