Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort der GEWOFAG Referenznummer der Bekanntmachung: 532/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort der GEWOFAG
Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort der GEWOFAG am Gustav Heinemann Ring 111, 81739 München
Empfangsdienstleistung
GEWOFAG Hauptverwaltung Gustav Heinemann Ring 111 81739 München
Empfangsdienstleistungen vgl. Leistungsbeschreibung
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 2 Jahre (Ende spätestens 31.12.2024), wenn keine Kündigung i.S.d. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt.
Sicherheitsdienstleistung
GEWOFAG Hauptverwaltung Gustav Heinemann Ring 111 81739 München
Sicherheitsdienstleistungen vgl. Leistungsbeschreibung
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt 2 Jahre (Ende spätestens 31.12.2024), wenn keine Kündigung i.S.d. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Spezifische Mindestanforderung Nachweis Eignung für Los 2 Sicherheitsdienstleistung:
Der Bieter für Los 2 Sicherheitsdienstleistung muss ein zugelassenes VdS- anerkanntes Wach- u. Sicherheitsunternehmen sein. Der Bieter muss eine 24/7 besetzte, VdS- zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle "NSL" entsprechend der Richtlinie 2153 Klasse C betreiben bzw. sich eines Nachunternehmers, welcher die vor genannten Bedingungen für die NSL erfüllt, bedienen.
Die Nachweise sind dem Angebot beizulegen.
Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6HDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).