Losweise Beschaffung von IT-Leistungen für das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut - im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) Referenznummer der Bekanntmachung: Bezirk_Niederbayern_BZN_0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirk-niederbayern.de/gesundheit/
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Beschaffung von IT-Leistungen für das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut - im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG)
Losweise Beschaffung von IT-Leistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zur
- "Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)" (Los 1);
- "Einführung Elektronische Patientenkurve" (Los 2);
- "Einführung Digitales Medikationsmanagement" (Los 3)
für den Bezirk Niederbayern an seinen Regiebetrieben; Bezirksklinikum Mainkofen und Bezirkskrankenhaus Landshut.
Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)
Bezirk Niederbayern Maximilianstraße 15 84028 Landshut
Das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut sind zentrale Gesundheitseinrichtungen in Niederbayern und Regiebetriebe des Bezirks Niederbayern.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes ist die Einführung bzw. der flächen-deckende Rollout einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geplant. Ziel ist eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperablen Pflegedokumentation. Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors (siehe Entlass- und Überleitungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumenta-tionsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die losweise Beschaffung folgender IT-Leistungen:
Los 1 - "Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)"
Aktuell ist das Klinikinformationssystem (KIS) "ORBIS" der Firma Dedalus als patientenführendes System im Einsatz. Seit der ersten Basisinstallation des KIS wurde die KIS-Installation sowohl an dem Bezirksklinikum Mainkofen als auch an dem Bezirkskrankenhaus Landshut stetig um diverse Module erweitert.
Aktuell sind als Teil der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation u.a. die Module für Pflegedokumentation, Pflegeprozessunterstützung, Arztbriefschreibung sowie Medizinische Basisdokumentation jeweils flächendeckend im gesamten Klinikum im Einsatz. Der Zugriff auf das vorhandene KIS erfolgt über Desktop- oder Notebookar-beitsplätze unter Verwendung von Windows 10. Die Oberflächen und Bedienelemen-te des KIS sind für Desktoplösungen zur Steuerung mit Maus und Tastatur konzipiert.
Mit Los 1 des hiesigen Vergabeverfahrens beabsichtigt der Bezirk Niederbayern die Einführung eines mobilen Klinikinformationssystems (KIS), um den Zugriff auf die Patientendaten deutlich mobiler zu gestalten. Der Rollout des mobilen KIS ist für alle Standorte des Bezirksklinikums Mainkofen als auch des Bezirkskrankenhauses Landshut vorgesehen; die Außenstandorte befinden sich in Passau, Grafenau, Pfarr-kirchen, Deggendorf, Zwiesel und Waldkirchen.
Gegenstand des Loses 1 ist daher die Beschaffung der zur Einführung eines mobilen Klinikinformationssystems (KIS) erforderlichen Software-Lizenzen und Dienstleistungen (Konfiguration, Beratung, Schulung).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802_01] verwiesen.
Der EVB-IT Systemvertrag beinhaltet Serviceleistungen. Die Serviceleistungen beginnen mit der Abnahme. Die Laufzeit für die Serviceleistungen beträgt drei (3) Jahre (3x12 Monate) mit Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr. Der Auftraggeber kann der Verlängerung widersprechen, wenn er dies dem Auftragnehmer in Textform spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen (Service-)Vertragslaufzeit mitteilt.
Der Bewerber hat je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich] anzugeben für Krankenhäuser mit einer Bettenzahl von mindestens 933 Betten.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Lieferung der Software nicht vor dem 01.01.2019 begonnen und der Rollout bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte (je Los, auf das er sich bewirbt) angeben, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags für dieses Los.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des jeweiligen Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Liefer- und Dienstleistungen (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich)] für maximal vier (4) von dem Bewerber angegebene Referenzprojekte wie folgt:
1. Los 1 - "Einführung Mobiles Klinik Informations System (KIS)"
Auftragswert (netto)
[vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Liefer- und Dienstleistungen [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich]
Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können je Los für die maximal vier (4) Referenzprojekte bis zu maximal 24 Punkte (4 x 6 = 24) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für mehrere Lose zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt für mehrere Lose verwenden.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte je Los auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; gerechnet ab der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer , der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Einführung Elektronische Patientenkurve
Bezirk Niederbayern Maximilianstraße 15 84028 Landshut
Das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut sind zentrale Gesundheitseinrichtungen in Niederbayern und Regiebetriebe des Bezirks Niederbayern.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes ist die Einführung bzw. der flächendeckende Rollout einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geplant. Ziel ist eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperablen Pflegedokumentation. Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors (siehe Entlass- und Überleitungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumentationsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die losweise Beschaffung folgender IT-Leistungen:
Los 2 - "Einführung Elektronische Patientenkurve"
Aktuell ist das Klinikinformationssystem (KIS) "ORBIS" der Firma Dedalus als patien-tenführendes System im Einsatz. Seit der ersten Basisinstallation des KIS wurde die KIS-Installation sowohl an dem Bezirksklinikum Mainkofen als auch an dem Bezirkskrankenhaus Landshut stetig um diverse Module erweitert.
Aktuell sind als Teil der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation u.a. die Module für Pflegedokumentation, Pflegeprozessunterstützung, Arztbriefschreibung sowie Medizinische Basisdokumentation jeweils flächendeckend an allen Standorten im Einsatz.
In dem Bezirksklinikum Mainkofen ist als weiterer Baustein der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation zudem das Modul "ORBIS Patientenkurve" eingeführt.
An dem Bezirkskrankenhaus Landshut ist die digitale Patientenkurve noch nicht eingeführt.
Mit Los 2 des hiesigen Vergabeverfahrens beabsichtigt der Bezirk Niederbayern die Einführung der elektronischen Patientenkurve für alle Standorte des Bezirksklinikums Mainkofen als auch des Bezirkskrankenhauses Landshut; die Außenstandorte befinden sich in Passau, Grafenau, Pfarrkirchen, Deggendorf, Zwiesel und Waldkir-chen.
Gegenstand des Loses 2 ist daher die Beschaffung der zur Einführung der digitalen Patientenkurve erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen (Konfiguration, Beratung, Schulung).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802_02] verwiesen.
Der EVB-IT Systemvertrag beinhaltet Serviceleistungen. Die Serviceleistungen beginnen mit der Abnahme. Die Laufzeit für die Serviceleistungen beträgt drei (3) Jahre (3x12 Monate) mit Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr. Der Auftraggeber kann der Verlängerung widersprechen, wenn er dies dem Auftragnehmer in Textform spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen (Service-)Vertragslaufzeit mitteilt.
Der Bewerber hat je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich] anzugeben für Krankenhäuser mit einer Bettenzahl von mindestens 933 Betten.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Lieferung der Software nicht vor dem 01.01.2019 begonnen und der Rollout bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte (je Los, auf das er sich bewirbt) angeben, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags für dieses Los.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des jeweiligen Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Liefer- und Dienstleistungen (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich)] für maximal vier (4) von dem Bewerber angegebene Referenzprojekte wie folgt:
2. Los 2 - "Einführung Elektronische Patientenkurve"
Auftragswert (netto)
[vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Liefer- und Dienstleistungen [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich]
Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können je Los für die maximal vier (4) Referenzprojekte bis zu maximal 24 Punkte (4 x 6 = 24) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für mehrere Lose zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt für mehrere Lose verwenden.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte je Los auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; gerechnet ab der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Die Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer , der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Einführung Digitales Medikationsmanagement
Bezirk Niederbayern Maximilianstraße 15 84028 Landshut
Das Bezirksklinikum Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Landshut sind zentrale Gesundheitseinrichtungen in Niederbayern und Regiebetriebe des Bezirks Niederbayern.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes ist die Einführung bzw. der flächendeckende Rollout einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation geplant. Ziel ist eine durchgehend digitale, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperablen Pflegedokumentation. Durch den Einsatz eines solchen Systems können die vielfältigen Leistungs-, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse sowohl zwischen den beteiligten Akteuren im Krankenhaus als auch außerhalb des stationären Sektors (siehe Entlass- und Überleitungsmanagement) effizienter und transparenter gestaltet werden. Ebenso kommt es zu einer Verringerung des hohen manuellen Dokumentationsaufwandes durch das medizinische Fachpersonal.
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die losweise Beschaffung folgender IT-Leistungen:
Los 3 - "Einführung Digitales Medikationsmanagement"
Aktuell ist das Klinikinformationssystem (KIS) "ORBIS" der Firma Dedalus als patientenführendes System im Einsatz. Seit der ersten Basisinstallation des KIS wurde die KIS-Installation sowohl an dem Bezirksklinikum Mainkofen als auch an dem Bezirkskrankenhaus Landshut stetig um diverse Module erweitert.
Ein digitales Medikationsmanagement ist derzeit nicht im Einsatz. Die ärztliche An-ordnung von Medikamenten sowie die Dokumentation der Durchführung durch die Pflege wird in ORBIS abgebildet und ist in die digitale Patientenakte integriert.
Mit Los 3 des hiesigen Vergabeverfahrens beabsichtigt der Bezirk Niederbayern die Einführung eines digitalen Medikationsmanagement. Der Rollout des digitalen Medikationsmanagements ist für alle Standorte des Bezirksklinikums Mainkofen als auch des Bezirkskrankenhauses Landshut; die Außenstandorte befinden sich in Passau, Grafenau, Pfarrkirchen, Deggendorf, Zwiesel und Waldkirchen.
Gegenstand des Loses 3 ist daher die Beschaffung der zur Einführung des digitalen Medikationsmanagements erforderlichen Software-Lizenzen und Dienstleistungen (Konfiguration, Beratung, Schulung).
Für weitergehende Ausführungen wird auf die Leistungsbeschreibung [Anlage 802_03] verwiesen.
Der EVB-IT Systemvertrag beinhaltet Serviceleistungen. Die Serviceleistungen beginnen mit der Abnahme. Die Laufzeit für die Serviceleistungen beträgt drei (3) Jahre (3x12 Monate) mit Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr. Der Auftraggeber kann der Verlängerung widersprechen, wenn er dies dem Auftragnehmer in Textform spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen (Service-)Vertragslaufzeit mitteilt.
Der Bewerber hat je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich] anzugeben für Krankenhäuser mit einer Bettenzahl von mindestens 933 Betten.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Lieferung der Software nicht vor dem 01.01.2019 begonnen und der Rollout bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte (je Los, auf das er sich bewirbt) angeben, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags für dieses Los.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des jeweiligen Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Liefer- und Dienstleistungen (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich)] für maximal vier (4) von dem Bewerber angegebene Referenzprojekte wie folgt:
3. Los 3 - "Einführung Digitales Medikationsmanagement"
Auftragswert (netto)
[vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Liefer- und Dienstleistungen [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich]
Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR 6 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Insgesamt können je Los für die maximal vier (4) Referenzprojekte bis zu maximal 24 Punkte (4 x 6 = 24) erzielt werden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag für mehrere Lose zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt für mehrere Lose verwenden.
Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) Referenzprojekte je Los auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; gerechnet ab der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer , der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot) abzugeben:
1. Bewerber- / Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres Angebots) ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Der interessierter Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).
3. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen (das heißt alle gültigen Eintragungen wiedergebenden) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Bewerber hat den Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).
1. Berufs-_/ Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- /_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden);
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Versicherung muss unter Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten werden.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in Höhe von mindestens
- 450.000,- EUR (netto) für Los 1;
- 1.500.000,- EUR (netto) für Los 2;
- 2.200.000,- EUR (netto) für Los 3
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich) der Bewerber- / Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) sind je Los mindestens zwei (2) bis maximal vier (4) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung [Lieferung und Einführung von Softwarelösungen im Krankenhausbereich, einschließlich einer Beschreibung welche Leistungen durch den Referenznehmer ausgeführt worden sind];
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (netto);
- des Erbringungszeitraums [Beginn der Lieferung der Software nicht vor dem 01.01.2019; der Rollout muss bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein] jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers, Referenzgebers).
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren der Bieter ein Angebot) für mehrere Lose zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt für mehrere Lose verwenden.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen; gerechnet ab der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags (bzw. bei einem offenen Verfahren zur Einreichung des Angebots) (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Lieferung der Software nicht vor dem 01.01.2019 begonnen und der Rollout bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist [Mindestanforderungen].
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens zwei (2) Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nur diejenigen Referenzprojekte, die die Anforderungen erfüllen, werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) und maximal vier (4) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots) einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird zu jedem Losen ein EVB-IT Systemvertrag geschlossen [Anlage 906_01_EVB-IT Systemvertrag_Los 1, Anlage 906_02_EVB-IT Systemvertrag_Los 2, 906_03_EVB-IT Systemvertrag_Los 3].
Mit dem Angebot (Erstangebot und endgültiges Angebot) hat der Bieter Entwürfe einzureichen für die in dem jeweiligen diesem Vergabeleitfaden als Anlage beigefügten EVB-IT Systemvertrag [Anlage 906_01_EVB-IT Systemvertrag_Los 1, Anlage 906_02_EVB-IT Systemvertrag_Los 2, 906_03_EVB-IT Systemvertrag_Los 3] genannten Anlagen Nr. 05, 06, 07; im Einzelnen:
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und Teleservice einschließlich Nachweis der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen;
- Nutzungsrechtsmatrizen für Standardsoftware, soweit von Ziff. 2.3.1 EVB-IT System-AGB abweichend, siehe Nr. 4.3.1, Spalte 7 des jeweiligen EVB-IT Systemvertrags [Anlage 906_01_EVB-IT Systemvertrag_Los 1, Anlage 906_02_EVB-IT Systemvertrag_Los 2, 906_03_EVB-IT Systemvertrag_Los 3];
- Lizenzbedingungen an Standardsoftware
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche als einzige nicht verhandelbar sind, werden festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat und für Präsenztermine beim Auftraggeber die aktuellen Impfbestimmungen für externe Teilnehmer zu erfüllen sind (z.B. Masernimpfung, COVID-Impfung).
3. Datenschutz
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Erhebung personenbezogener Daten ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhoben.
4. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für eine entsprechende Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
5. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6HLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.