Sicherheitsdienstleistungen für drei Standorte der BVS Referenznummer der Bekanntmachung: 365/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvs.de/startseite/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für drei Standorte der BVS
Gegenstand des Auftrags sind Sicherheitsdienstleistungen an drei Standorten der Bayerischen Verwaltungsschule
Sicherheitsdienstleistungen für den Standort Holzhausen
Holzhausen Anna und Benno Arnold-Platz 1-3 86919 Utting am Ammersee
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber am Standort "Holzhausen (Bildungszentrum), Anna und Benno Arnold-Platz 1-3, 86919 Utting am Ammersee". Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Sicherheitsdienstleistungen für die Standorte Lauingen (Bildungszentrum) und Lauingen (Schülerheim)
Bayerische Verwaltungsschule, Lauingen (Bildungszentrum) Kastellstrasse 9 89415 Lauingen (Donau)
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber an den folgenden Standorten des Auftraggebers: "Lauingen (Bildungszentrum), Kastellstrasse 9, 89415 Lauingen (Donau)" und "Lauingen (Schülerheim), Kastellstrasse 15, 89415 Lauingen (Donau)". Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Sicherheitsdienstleistungen für den Standort Neustadt a.d. Aisch
Bayerische Verwaltungsschule, Neustadt a.d. Aisch (Bildungszentrum) Comeniusstraße 3 91413 Neustadt
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sind Sicherheitsdienstleistungen für den Auftraggeber am folgenden Standort des Auftraggebers "Neustadt a.d. Aisch (Bildungszentrum)
Comeniusstraße 3, 91413 Neustadt". Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (Standort Holzhausen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 (Standort Lauingen)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 (Standort Neustadt a.d. Aisch)
Ort: Meitingen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem zu den Losen 1 bis 3 jeweils unter V.2.4) angegebenen Betrag von "[Betrag gelöscht] EUR" handelt es sich um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des tatsächlichen Angebotspreises den berechtigten geschäftlichen Interessen des jeweiligen Zuschlagsempfängers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen
würde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6RCX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
3) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
4) Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentli-chen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.