Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GU Neumarkt & Regensburg-Dieselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-22-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GU Neumarkt & Regensburg-Dieselstraße
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GU Neumarkt & Regensburg-Dieselstraße
Bewachung GU Neumarkt
Bewachung GU Neumarkt
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der
Anlage "Formblatt Wertungsmethode und Wertungskriterien_GUs" entnehmen; dies gilt gleichsam
für die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen
Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere gilt,
dass nur Angebote gewertet werden, die mindestens die Hälfte der erreichbaren Leistungspunkte und bei jedem
Unterkriterium mindestens 8 Punkte (vor Gewichtung!) erzielen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Bewachung GU Regensburg-Dieselstraße
Bewachung GU Regensburg-Dieselstraße
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der
Anlage "Formblatt Wertungsmethode und Wertungskriterien_GUs" entnehmen; dies gilt gleichsam
für die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen
Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere gilt,
dass nur Angebote gewertet werden, die mindestens die Hälfte der erreichbaren Leistungspunkte und bei jedem
Unterkriterium mindestens 8 Punkte (vor Gewichtung!) erzielen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung GU Neumarkt
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung GU Regensburg-Dieselstraße
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des
Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden
gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
* Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
* Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
• Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
* Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit mein/
unser Betrieb beitragspflichtig ist) eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einreichen.
*Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).