Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lff.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Verfahren VIVA
München und Regensburg
Das Landesamt für Finanzen (LfF) betreibt für den Freistaat Bayern an den Standorten München und Regensburg SAP-Verfahren. Diese Verfahren werden durch die Beschäftigten des LfF sowohl in fachlicher als auch in technischer Hinsicht (Basis, Entwicklung, Test und Produktion) betreut. Ab dem Jahr 2018 ist die dazu ergänzende laufende Betriebsunterstützung neu zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind Beratungs-und Entwicklungsleistungen zur Betreuung und Weiterentwicklung insbesondere auch zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der am LfF betreuten SAP-Verfahren. Soweit innerhalb der Vertragslaufzeit beim LfF Bedarf zur Modernisierung oder Erweiterung der bestehenden SAP-Verfahren entsteht können hierzu zusätzliche Aufwände anfallen. Die benötigten Leistungen werden als Rahmenvereinbarung beschafft, die Mindestabnahmemenge umfasst 300 Personentage (PT), die geschätzte Abnahmemenge liegt bei 600 PT. Der Leistungszeitraum umfasst die Zeit vom 02.01.2018 bis 31.12.2022.
Die bestehenden Gründe sind in der erforderlichen Dokumentation des Auftraggebers gem. § 8 VgV festgehalten. Aufgrund der Zeichenbegrenzung des Bekanntmachungsformulars ist eine vollständige Erfassung nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Verfahren VIVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München und Regensburg
Das Landesamt für Finanzen (LfF) betreibt für den Freistaat Bayern an den Standorten München und Regensburg SAP-Verfahren. Diese Verfahren werden durch die Beschäftigten des LfF sowohl in fachlicher als auch in technischer Hinsicht (Basis, Entwicklung, Test und Produktion) betreut. Ab dem Jahr 2018 ist die dazu ergänzende laufende Betriebsunterstützung neu zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind Beratungs-und Entwicklungsleistungen zur Betreuung und Weiterentwicklung insbesondere auch zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der am LfF betreuten SAP-Verfahren. Soweit innerhalb der Vertragslaufzeit beim LfF Bedarf zur Modernisierung oder Erweiterung der bestehenden SAP-Verfahren entsteht können hierzu zusätzliche Aufwände anfallen. Die benötigten Leistungen werden als Rahmenvereinbarung beschafft, die Mindestabnahmemenge umfasst 300 Personentage (PT), die geschätzte Abnahmemenge liegt bei 600 PT.
Die Erweiterung umfasst 200 Personentage, die Vertragslaufzeit endet zum 30.06.2023 (vormals 31.12.2022).
Die bestehenden Gründe sind in der erforderlichen Dokumentation des Auftraggebers gem. § 8 VgV festgehalten. Aufgrund der Zeichenbegrenzung des Bekanntmachungsformulars ist eine vollständige Erfassung nicht möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Verbindung mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile sind Änderungen im Bezügeabrechnungsverfahren notwendig.
Die Änderung umfassen einen Umfang von weiteren 200 Personentage, die Vertragslaufzeit endet zum 30.06.2023 (vormals Ende 31.12.2022).
Mit den Umsetzungen im Bezügeabrechnungsverfahren wurde bereits begonnen. Da die bestehende Rahmenvereinbarung, aus der wir die externe Unterstützungsleistung abrufen zum 31.12.2022 endet, besteht ein Risiko bei der termingerechten Umsetzung des Projektes. Damit nach dem 31.12.2022 weiterhin Unterstützungsleistungen abgerufen werden können, bedarf es eines neuen Vergabeverfahrens. Ein Wechsel des Unternehmens während des laufenden Projektes hätte weitreichende wirtschaftliche und zeitliche Auswirkungen auf das Projekt. Da bei einem Wechsel der externen Unterstützungsleistung eine umfangreiche Einarbeitung notwendig ist, werden bei diesem Szenario zum einen weitere Personentage notwendig, die zu einer finanziellen Belastung und somit zur Erhöhung des Budgets führen. Zum anderen ist in Frage gestellt, ob eine kurzfristige Einarbeitung durch einen Dritten überhaupt möglich wäre. Deshalb wäre in diesem Fall der Umsetzungstermin 01.05.2023 gefährdet.