Schlüsselfertige Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Carport-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlüsselfertige Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Carport-Anlage
Schlüsselfertige Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Carport-Anlage im Auftrage der SWR Energie GmbH & Co. KG
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Rödental (siehe www.stadtwerke-roedental.de) planen in Rödental die Errichtung von zwei Photovoltaik-Carports (PV-Carport) an unterschiedlichen Standorten. Diese sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Nähere Bestimmungen zum Anlagenstandorten sind dem Abschnitt 3.1.1 zu entnehmen.
Anlagenstandorte in Rödental
Es werden zwei Lose ausgeschrieben. Los 1 beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung des PV-Carports mit einer zu installierenden Leistung von ca. 250 kWpeak (siehe Vertragsgegenstand Los 1). Los 2 beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung des PV-Carports mit einer zu installierenden Leistung von ca. 830 kWpeak (siehe Vertragsgegenstand Los 2). Die Vertragsgegenstände für Los 1 und Los 2 sind nachfolgend ausführlich dargelegt bzw. wenn nicht explizit erwähnt, gelten die entsprechenden Anforderungen immer für beide Lose.
2 Vertragsgegenstand Los 1 und Los 2
Gegenstand des Auftrags ist die vollständige Planung (insbesondere Genehmigungs- und Ausführungsplanung) und die schlüsselfertige Errichtung (d. h. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme) sowie des Netzanschlusses der PV-Carports auf dem jeweiligen Gelände.
Die installierte elektrische Leistung soll – je nach verwendeter Modultechnologie (mono- oder polykristalline Module) ca. 250 kWpeak bzw. 999 kWpeak betragen (in Abhängigkeit der Realisierbarkeit auf dem Grundstück im Hinblick auf optimale Ausrichtung und Platzverfügbarkeit).
Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst insbesondere auch die erforderlichen (bau-) vorbereitenden Maßnahmen, die Installation der notwendigen Anlagen- und Bauteile (z.B. Photovoltaik-Module, Untergestelle, Wechselrichter, Kabel etc.), die Fundamenterrichtung, die Anlagendokumentation und den Anschluss an die jeweilige Schaltanlage inklusive des Einführens der Kabel.
Zu den vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehören:
a) Erfüllung und Einhaltung sämtlicher für das Projekt eingeholter Genehmigungen und anwendbarer gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen. Es sind durch den Auftragnehmer alle Unterlagen für ein Baugenehmigungsverfahren zu erstellen und dem Auftraggeber auf Anfrage zu übergeben.
b) die Übernahme der verantwortlichen örtlichen Bauleitung und Bauüberwachung
c) die Baustelleneinrichtung
d) die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht während der Bauarbeiten bis zur Abnahme der Anlagen durch den Auftraggeber
e) die unverzügliche schriftliche Meldung von Behinderungen oder Schadensfällen, die Folgen für die Bauzeit haben können, an den Auftraggeber
f) Sicherstellung, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen werden und ohne Verzögerungen bis zur Abnahme durchgeführt werden kann
g) Installation und Inbetriebnahme der Fernüberwachungstechnik mit entsprechender Software
h) Anschluss an die Schaltanlagen der bis voraussichtlich Ende Februar 2023 errichteten Trafostationen inklusive des Einführens der Kabel
i) Treffen von Vorkehrungen gegen Beschädigungen fremden Eigentums durch die Bauarbeiten
j) Übernahme von Entschädigungskosten und -handlungen, die durch den Bau der Anlagen verursacht wurden
k) Beschaffung und Erfüllung aller sonstigen Handlungen und Maßnahmen, die für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen notwendig sind
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungstext
siehe Ausschreibungstext
siehe Ausschreibungstext
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.