Lieferung und Bereitstellung von papiergebundenen Patientendatenakten Referenznummer der Bekanntmachung: 000045-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Bereitstellung von papiergebundenen Patientendatenakten
Lieferung und Bereitstellung von papiergebundenen Patientendatenakten für das Klinikum Nürnberg - Standort Nord, Standort Süd und die Krankenhäuser Nürnberg Land GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Auftragsvergabe ist Lieferung und Bereitstellung von papiergebundenen Patientendatenakten für das Klinikum Nürnberg - Standort Nord, Standort Süd und die Krankenhäuser Nürnberg Land GmbH. Die Umsetzung der digitalen Archivierung von Patientenakten erforderte den Einsatz spezieller Aktenhefter mit beschrifteten Registern (Patientenakten). Der geschätzte Jahresbedarf beläuft sich auf ca. 130.000 Akten im Jahr. Die Abrufaufträge werden (verbrauchsabhängig) in zeitlichen Abständen von 4 bis 6 Wochen mit einer Menge von ca. 9.500 Stück pro Bestellung erfolgen. Die Auftragserteilung wird voraussichtlich in Kalenderwoche 15/2022 erfolgen. Eine erste Auslieferung der neuen Aktenhefter ist in Kalenderwoche 22/2022 erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.