345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-4300-01 Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: 345-4300-01 Lüftung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-4300-01 Lüftung
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. RLT-Anlage 8.000 m³/h4 Stk. Abluftanlage DIN 18017-3142 m² Kanäle verzinktes Stahlblech525 m² Formstücke verzinktes Stahlblech476 lfm Wickelfalzrohre51 Stk. Volumenstromregler konstant10 Stk. Volumenstromregler variabel12 Stk. Kulissenschalldämpfer85 Stk. Schalldämpfer rund67 Stk. Tellerventile15 Stk. Drallauslässe6 Stk. Lüftungsgitter7 Stk. Schlitzauslässe12 Stk. Weitwurfdüsen80 Stk. Brandschutzklappen4 Stk. K90-Absperrvorrichtung DIN 18017-3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.