345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3430-01 Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3430-01 Trockenbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3430-01 Trockenbau
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
260,000 m² Dämmung Decke TG, A2-s1,d0 180,000 m² Dämmung Wände TG, A2-s1,d0 118,000 m² Dämmung Unterzüge TG, A2-s1,d0 333,000 m² Doppelständerwand d= 200, Rwp 54dB, auf Estrich 285,000 m² Doppelständerwand d= 200, Rwp 63dB, auf Estrich 315,000 m² Doppelständerwand d= 250, Rwp 54dB, EG + OG 218,000 m² Einfachständerwand EI90 56,000 m² Einfachständerwand 535,000 m² Freistehende Vorsatzschale, einseitig Beplankt, GKBI 290,000 m² Deckenbekleidung, Bauplatte GKB 100,000 m² Unterdecken Schallschutz, zwischen Holzrippen, Wohnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.