345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3561-01 Beschichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3561-01 Beschichtung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3561-01 Beschichtung
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
530,000 m² Prüfen der Bodenflächen / Schadstellen markieren585,000 m2 Bodenbeschichtung 2K-Epoxi, farbig400,000 m Sockelstreifen Bodenbeschichtung22,000 m² Staubbindener Anstrich165,000 m Bodenmarkierung, Stellplatzlinien2,000 St Aufbringen von Symbolen1,000 St Bodenmarkierung, Sperrfläche23,000 Stk Bodenmarkierung, Nummerierung der Stellplätzee
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.