MUR Multimediaterminals Referenznummer der Bekanntmachung: 29-22 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
MUR Multimediaterminals
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Verkauf sowie die Lieferung, Implementierung, Installation, Service/Wartung, Betriebsunterstützung, Weiterentwicklung und Anpassung eines vollständigen IP-Telefonie-Telekommunikationssystems mit Infotainment-Lösung einschließlich zugehöriger Applikationen im Besonderen einer "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" aus einer Hand durch den Auftragnehmer, die Erbringung von Dienstleistungen zu dessen Betrieb inkl. Software-Assurance mit Hersteller-Support sowie Implementierungsleistungen u.a. bei Applikationen und Security (wie z.B. Video-on-Demand-System, Billing- und Accounting-System, Firewall/etc.) am Standort Murnau. Die "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" realisiert dabei die Bedienung der Multimediaterminals, Lichtruf, Licht und Sonnenschutz. Patienten können damit u.a. mit dem Mund über einen Schlauch durch Pusten oder Saugen das zu erarbeitende Bildschirmmenü steuern. Die Programmierung des Bildschirmmenüs sowie die Elektronik (Soft- und Hardware) für den Pust-Saug-Befehl sind Teil der Sonderlösung.
BG Klinikum Murnuau gGmbH Prof.-Küntscher-Str. 8 82418 Murnau
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Verkauf sowie die Lieferung, Implementierung, Installation, Service/Wartung, Betriebsunterstützung, Weiterentwicklung und Anpassung eines vollständigen IP-Telefonie-Telekommunikationssystems mit Infotainment-Lösung einschließlich zugehöriger Applikationen im Besonderen einer "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" aus einer Hand durch den Auftragnehmer, die Erbringung von Dienstleistungen zu dessen Betrieb inkl. Software-Assurance mit Hersteller-Support sowie Implementierungsleistungen u.a. bei Applikationen und Security (wie z.B. Video-on-Demand-System, Billing- und Accounting-System, Firewall/etc.) am Standort Murnau. Die "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" realisiert dabei die Bedienung der Multimediaterminals, Lichtruf, Licht und Sonnenschutz. Patienten können damit u.a. mit dem Mund über einen Schlauch durch Pusten oder Saugen das zu erarbeitende Bildschirmmenü steuern. Die Programmierung des Bildschirmmenüs sowie die Elektronik (Soft- und Hardware) für den Pust-Saug-Befehl sind Teil der Sonderlösung.
3.3 Kommunikations-Adapter analog (KA) (Bedarfsposition)
3.4.3 Carrier-SIP-Kanäle (Bedarfsposition)
3.4.4.2 SIP-Querverbindungs-Kanäle (Bedarfsposition)
3.6.4 Session Border Controller (Erweiterung SBC) (Bedarfsposition)
5.8.4 Einzahlung am Kassenautomat über Giro-, Kreditkarte oder NFC-Payment (Bedarfsposition)
5.9.7.2 Videokonferenz MMT <-> ext. Tln./Verwandtschaft (Erweiterung als Bedarfsposition)
5.9.7.4 Videokonferenz MMT <-> int. Tln. (Ärzteschaft/Pflege) (Erweiterung als Bedarfsposition)
6.12 Flexible Erweiterung von Applikationen (Apps)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
- Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
- Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. (Eigenerklärung, auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
- Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Im Falle der Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für die eignungsleihgebenden Unternehmen einzureichen.
- beabsichtigter/erfolgter Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
- Im Falle der Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für die eignungsleihgebenden Unternehmen einzureichen
[Betrag gelöscht] EUR netto leistungsspezifischer Umsatz im Jahresdurchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
1. Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
2. Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
3. Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (Bettenanzahl > 500 / TK-Anlage und Entertainment mit > 500 Multimediaterminal - Referenz muss sich nicht auf die Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten beziehen). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich)
4. - Angaben zum Qualitätsmanagement (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich)
zu 2.: 2 je Berufsgruppe
zu 3.: Mindestens zwei Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren mit vergleichbarer Leistung (Bettenanzahl > 500 / TK-Anlage und Entertainment mit > 500 Multimediaterminal - Referenz muss sich nicht auf die Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten beziehen).
Die BGU Murnau behält sich vor, dass eine installierte Lösung aus den benannten Referenzen des Bieters besichtigt wird.
zu 4.: Mindestens eines der vorstehenden Qualitätsmanagement-Zertifikate wird gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt "Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag" aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag NICHT vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle.
6. Die elektronische Abgabe der Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass die Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/unternehmen/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6R00
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.