Mobile Arbeitsplätze Referenznummer der Bekanntmachung: O017-22-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bb-krankenhausverbund.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.paulgerhardthaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-straubing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Arbeitsplätze
Mit dem vorliegenden offenen Vergabeverfahren beabsichtigen die Auftraggeber Klinikum St. Elisabeth Straubing GmbH, Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH und Evangelische Krankenhaus Regensburg gGmbH aus dem Krankenhausverbund der Barmherzigen Brüder, Mobile Arbeitsplätze zu beschaffen.
Die Auftraggeber nutzen in ihren Krankenhäusern bereits Mobile Arbeitsplätze. Mit dieser Ausschreibung soll eine Erweiterung des Bestandes der Mobilen Arbeitsplätze erfolgen. Die Erweiterung muss sich in die bestehende IT-Infrastruktur und in die bestehenden Management-Systeme integrieren lassen.
Die Auftraggeber suchen im Rahmen dieser Ausschreibung einen einheitlichen Auftragnehmer, der die benötigten Mobilen Arbeitsplätze anbietet, sowie bei Bedarf wartet und instand hält.
Prüfeninger Straße 86 93049 Regensburg, St.-Elisabeth-Straße 23 94315 Straubing, Romanstr. 93 80639 München, Steinberger Str. 24 92421 Schwandorf
Das vorliegende Vergabeverfahren wird durch die Auftraggeber Klinikum St. Elisabeth Straubing GmbH, Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH und Evangelische Krankenhaus Regensburg gGmbH gemeinsam durchgeführt.
Mit dieser Ausschreibung verfolgen die Auftraggeber jeweils das Ziel mit einem einheitlichen Auftragnehmer jeweils eine eigene Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mobilen Arbeitsplätzen zu schließen. Jeder Auftraggeber schließt eine eigene Rahmenvereinbarung mit demselben Auftragnehmer ab und ist aus der jeweils eigenen Rahmenvereinbarung einzelabrufberechtigt (vgl. § 21 Abs. 2, 3 VgV).
Die Wertung der Angebote erfolgt durch eine Wertungskommission, die aus technischen und medizinischen Mitarbeitenden der Auftraggeber gebildet wird.
Die Mindestanforderungen an die Mobilen Arbeitsplätze und weitere Spezifikationen werden in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt 2 "Anforderungen an den Leistungsgegenstand" in Verbindung mit dem Kriterienkatalog aufgeführt. Hierbei sind durch den Anbieter verschiedene Muss- bzw. Wertungskriterien u. a. in den Bereichen Wagen (Chassis), Mobilitätsanforderungen, modulare Aufbauweise, Arbeitsplatz, Hygiene, Monitor, PC (All-in-One), Energiemanagement und Service zu berücksichtigen. Die Mindestabnahmemenge der von den Auftraggebern jeweils benötigten höhenverstellbaren Mobilen Arbeitsplätze beläuft sich auf folgende Stückzahl (vgl. Tabelle auf Seite 2 der Leistungsbeschreibung):
Für das Klinikum St. Elisabeth: 20 Stück
Für das Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg: 115 Stück
Für das Barmherzige Brüder Krankenhaus München: 40 Stück
Für das Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara: 28 Stück
Für das Paul Gerhardt Haus: 8 Stück
Es besteht ein optionaler Mehrbedarf an Mobilen Arbeitsplätzen für die einzelnen Krankenhäuser (bis zu 10 Stück für das Klinikum St. Elisabeth, bis zu 35 Stück für das Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg, bis zu 15 Stück für das Barmherzige Brüder Krankenhaus München, bis zu 5 Stück für das Barmherzige Krankenhaus St. Barbara, bis zu 4 Stück für das Paul Gerhardt Haus).
Als optionale Leistungen müssen angeboten werden: Schubladen (sowohl abschließbare z. B. mit Code-Karte als auch nicht abschließbare), eine Anbringungsmöglichkeit für Handscanner sowie eine Befestigungsmöglichkeit (DIN Schiene) zur flexiblen Anbringung von Zubehör (z. B. Handschuhhalter, Desinfektionsmittel, Dokumentenhalterung, Kanülen- und Instrumentenabwurfhalterung).
Ob und in welcher Kombination ein Modularer Aufbau der Mobilen Arbeitsplätze gewählt wird, entscheidet jeder Auftraggeber nach Bedarf. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer Mindestmenge.
Es muss eine Montage der mobilen Arbeitsplätze vor Ort als optionale Leistung angeboten werden.
Die Auftraggeber werden die Montage als optionale Leistung bei Bedarf gesondert abrufen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer Montage-Mindestmenge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Ziff. II.1.7) und V.2.4.) dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen, richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 VgV nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
"§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer in Abschnitt VI.4.1) an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html