Naturschutzfachkartierung der Landkreise Tirschenreuth, Regen und der Stadt Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000607
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturschutzfachkartierung der Landkreise Tirschenreuth, Regen und der Stadt Bamberg
Naturschutzfachkartierung der Landkreise Tirschenreuth, Regen und der Stadt Bamberg
Landkreis Tirschenreuth
Naturschutzfachkartierung im Landkreis Tirschenreuth
Der Auftraggeber strebt den Vertragsbeginn im Dezember 2022 an. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich mit Zuschlagserteilung. Abgabe der Endfassung des Abschlussberichts ist am 30.06.2025.
Landkreis Regen
Naturschutzfachkartierung im Landkreis Regen
Der Auftraggeber strebt den Vertragsbeginn im Dezember 2022 an. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich mit Zuschlagserteilung. Abgabe der Endfassung des Abschlussberichts ist am 30.06.2025.
Stadt Bamberg
Naturschutzfachkartierung Stadt Bamberg
Der Auftraggeber strebt den Vertragsbeginn im Dezember 2022 an. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich mit Zuschlagserteilung. Abgabe der Endfassung des Abschlussberichts ist am 30.06.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
— Benennung Projektleiter und stellvertretender Projektleiter; Eignungsnachweis durch Vorlage jeweils einer entsprechenden Referenz (Formblatt: Persönliche_Referenzen_Projektleitung),
— Bei Beteiligung qualifizierter Neueinsteiger entweder Nachweis zur Uni- / FH-(Bachelor / Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten oder Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen
— Benennung von Personal, dass über hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken (Access, Excel), Flächenabgrenzungen (GIS-Programmen) und Dateneingaben in PC-ASK verfügt
— Alle mit dem Auftrag betrauten Bearbeiterinnen und Bearbeiter müssen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
— Jede/r für Geländearbeiten eingesetzte Bearbeiter/in muss über eine gültige Fahrerlaubnis und jeweils einen PKW verfügen (Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum 27.10.2022 um 12:00 Uhr gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.