manuelle Winterdienstleistungen 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
manuelle Winterdienstleistungen 2022-2026
Die Stadt Regensburg vergibt manuelle Winterdienstleistungen im Stadtgebiet Regensburg für die folgenden Zeiträume:
01.11.2022-31.03.2023
01.11.2023-31.03.2024
01.11.2024-31.03.2025
01.11.2025-31.03.2026
Für die winterdienstliche Betreuung sind neun genau festgelegte Strecken vorgeben (9 Lose).
Bezirk Ost Gruppe 1
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk Ost Gruppe 1 (Los 1) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
*
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bezirk Ost Gruppe 2
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk Ost Gruppe 2 (Los 2) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bezirk West Gruppe 2
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk West Gruppe 2 (Los 3) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bezirk Nord Gruppe1
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk Nord Gruppe 1 (Los 4) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bauhof Ost Schwabelweis
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bauhof Ost Schwabelweis (Los 5) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bauhof West Brücken Treppen Winzer
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bauhof West Brücken Treppen Winzer (Los 6) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bauhof Nord Dreifaltigkeitsberg
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bauhof Nord Dreifaltigkeitsberg (Los 7) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
diverse Liegenschaften
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für diverse Liegenschaften (Los 8) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bahnunterführung Prüfening
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für die Bahnunterführung Prüfening (Los 9) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
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Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk Ost Gruppe 1
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk Ost Gruppe 2
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk West Gruppe 2
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezirk Nord Gruppe 1
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauhof Ost Schwabelweis
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauhof West Brücken Treppen Winzer
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauhof Nord Dreifaltigkeitsberg
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
diverse Liegenschaften
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bahnunterführung Prüfening
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]