Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 0550
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen für die Stadt Rosenheim
Rahmenvertrag für Sachversicherungsleistungen in den Bereichen Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherung für sämtliche städtische Gebäude sowie für alle Gebäude, für die die Stadt Rosenheim die Versicherungen übernimmt. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt mindestens ein Jahr, höchstens vier Jahre.
Königstr. 24, 83022 Rosenheim
Rahmenvertrag, welcher sich auf alle städtischen Gebäude sowie alle Gebäude, für welche die Stadt die Gebäudeversicherung, übernimmt, erstreckt. Innerhalb des Rahmenvertrages sind neben dem Gebäude selbst auch der Gebäudeinhalt (Inventar) sowie die Gebäudeverglasung versichert. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt mindestens ein Jahr, höchstens vier Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude-, Inhalts- und Glasversicherungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vkb.de/content/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de