Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken
Der Auftragnehmer stellt Mobile Teststrecken für örtlich flexible Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung. Die Mobilen Teststrecken sollen insbesondere eingesetzt werden, um bei lokal begrenztem Ausbruchsgeschehen oder in einem engen räumlichen Zusammenhang (z.B. Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Asylbewerberunterkünfte und Schulen) schnell und für die davon betroffenen Personen schonend testen zu können. Die Aufzählung der o.a. Einsatzgebiete ist nicht abschließend.
Die Leistung wird – wie folgt – in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Los 2: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken
Los 3: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Los 4: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Unterfranken
Los 5: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Los 6: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Los 7: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern
Es sind grundsätzlich NAT-Testungen durchzuführen, soweit die zuständige (Bezirks-) Regierung keine Testung mittels Antigen-Schnelltests vorgibt. Darüber hinaus sind auf Anforderung des Auftraggebers auch weitere, je nach Infektionslage erforderliche, sukzessive Testungen durchzuführen (aktuell vPCR). Im Fall von Notfällen an Flughäfen (Flugzeugpassagiere landen aus einem Land, in dem eine neue gefährliche Variante ausgebrochen ist o. ä.) können auch PoC-NAT-Testungen notwendig werden.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Regierungsbezirk Oberpfalz (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 1: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 250 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken
Regierungsbezirk Oberfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 2: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken:
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierungsbezirk Mittelfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 3: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Unterfranken
Regierungsbezirk Unterfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 4: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Unterfranken.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Regierungsbezirk Schwaben (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 5: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Regierungsbezirk Oberbayern (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 6: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern
Regierungsbezirk Schwaben (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 7: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV („Hinreichend begründete Dringlichkeit“ i.S.d § 15 Abs. 3 VgV) [...] Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus […] (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. (2020), VgV, § 15 VgV, Rn. 9)." Wie der Leistungsbeschreibung entnommen werden kann, ist der Leistungsbeginn für den 01.10.2022 angedacht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Unterfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Niederbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formblatt L 124, I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Seiten 1 bis 2
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: "Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind." Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden, gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n)."
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Soweit Ihnen die Abgabe dieser Eigenerklärung nicht möglich ist, ist dies (zwecks der näheren Prüfung des Ausschlussgrundes durch die Zentrale Vergabestelle), unter Angabe einer ausführlichen Erläuterung, in einer eigenen Anlage zu den Angebotsunterlagen, zu erklären!
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(Abgabe folgender Eigenerklärung, Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft."
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Soweit Ihnen die Abgabe dieser Eigenerklärung nicht möglich ist, ist dies (zwecks der näheren Prüfung des Ausschlussgrundes durch die Zentrale Vergabestelle), unter Angabe einer ausführlichen Erläuterung, in einer eigenen Anlage zu den Angebotsunterlagen, zu erklären!
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
(Abgabe folgender Eigenerklärung, Nachweis Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:) "Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet." ODER "Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen."
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der (öffentliche) Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern sowie ggfs. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
(Zu "VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren":) Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/