Schülerbeförderung LK Erlangen-Höchstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erlangen-hoechstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung LK Erlangen-Höchstadt
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 3 besteht aus zwei Linien und zwar dem "Herzbus" und dem "Sternenbus" (ehemals "Sonnenbus"). Beide Busse bringen die Schülerinnen und Schüler von ihren Wohnorten zur Don-Bosco-Schule, Tilman-Riemenschneider-Str. 1, in 91315 Höchstadt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Herzbus und Sternenbus zur Don-Bosco-Schule in Höchstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren für Los 6 wurde aufgehoben. Folgender Grund führte zur Aufhebung: im Vergabeverfahren wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt (vgl. § 63 Abs. 1 S.1 Nr. 3 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MR6CP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 3 besteht aus zwei Linien und zwar dem "Herzbus" und dem "Sternenbus" (ehemals "Sonnenbus"). Beide Busse bringen die Schülerinnen und Schüler von ihren Wohnorten zur Don-Bosco-Schule, Tilman-Riemenschneider-Str. 1, in 91315 Höchstadt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Der gemäß § 9.1 des Beförderungsvertrages vereinbarte Besetztkilometersatz wird einmalig gestaffelt gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB angepasst. Dieser erhöht sich rückwirkend vom 1. März 2022 bis zum 30. September 2022 um 7,91 % und ab dem 1. Oktober 2022 um 14,75 %. Zudem hat der Auftraggeber vertraglich eine Preisgleitklausel ergänzt, um künftige Preisänderungen beim Dieselpreis nach einem vertraglich vereinbarten Prozedere abdecken zu können.
Aufgrund der steigenden Treibstoffkosten, insbesondere bedingt durch die aktuelle Situation in der Ukraine, und der erhöhten Personalkosten, bedingt durch die außerplanmäßige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf EUR 12,00 / Stunde zum 1. Oktober 2022, nimmt der Auftraggeber eine Anpassung des vertraglichen Besetztkilometersatzes vor. Der Auftraggeber hatte unter Heranziehung aller Ressourcen zu keiner Zeit die Möglichkeit, diese Änderung vorherzusehen. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 31. Mai 2021 - knapp 9 Monate vor Beginn des Konfliktes in der Ukraine im Februar 2022 - gingen die Parteien davon aus, dass die Treibstoffe unproblematisch und mit den üblichen Preisschwankungen bezogen werden könnten. Seit Beginn der Krise unterliegt der Preis für Diesel, welcher einen erheblichen Kalkulationsfaktor bei der Beförderung mittels Omnibussen darstellt, jedoch erheblichen Preisschwankungen und ist explosionsartig angestiegen. Es handelt sich um einen Zustand höherer Gewalt.