Labortechnische Anlagen - 70-00002-2480-23 - PR183640-2480-B Referenznummer der Bekanntmachung: PR183640-2480-B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Labortechnische Anlagen - 70-00002-2480-23 - PR183640-2480-B
Labortechnische Anlagen - 70-00002-2480-23
"* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 14.08.2023; Leistungsende 29.09.2023
* Einzeltermine:
Erstellung der Werkplanung und Aufmaß auf der Baustelle: sofort nach Auftragserteilung. Zeitraum: 06.02.2023 bis 03.03.2023
* Beschreibung der Beschaffung:
3 Stück Abluftabzug 1500 mm mit SI-US und S+L-US, 1 Stück Chemikalien-Auszugsschrank, 9 Stück Durchlauferhitzer, 1 Stück Hakenleiste CNS, 39 Stück Hängeschrank Breite 1200, 1 Stück Hängeschrank Breite 600, 24 Stück Hängeschrank Breite 900, 1 Stück Doppelaborarbeitstisch 1200/1800/750 Medienzelle, Unterbau, Melamin, 3,30 m Laborarbeitstisch Tiefe 900, Höhe 750 Medienzelle, C-Fuß, Melamin, 12,60 m Laborarbeitstisch Tiefe 900, Höhe 750 Medienzelle, Unterbau, Melamin, 35,50 m Laborarbeitstisch Tiefe 900, Höhe 750 Medienzelle, Unterbau, Keramik, 2,40 m Laborarbeitstisch Tiefe 750, Höhe 900 Medienzelle, Unterbau, Keramik, 29,20 m Medienversorgungskanal Wand, 5 Stück Laborhochschrank 1200 mit Aufsatzschrank, 1 Stück Laborhochschrank 900 mit Aufsatzschrank, 5 Stück Laborhochschrankregal 1200 mm mit Aufsatzregal, 6 Stück Laborhochschrankregal 900 mit Aufsatzregal, 3 Stück Laborhochschrankregal 900 mm mit Aufsatzregal, 1 Stück Laborspüle 600/900/900 ein Becken Keramik, 8 Stück Laborspüle 700/900/900 ein Becken Keramik, 8 Stück Laborspüle 900/900/900 mm, ein Becken Keramik, 1 Stück Medienversorgung, von der Decke abgehängt 3000 mm, 1 Stück Medienversorgung, von der Decke abgehängt 4500 mm, 5 Stück Medienzelle B 900 mm, für Wägetisch, 1 Aktivtrocknung, 1 Stück Reinstwasseranlage, 11 Stück Rollcontainer 450 SK H 750, 5 Stück Rollcontainer 600SK H 750, 2 Stück Rollcontainer 600SK H 800, 2 Stück Säuren- und Laugenschrank 600 mm, 1 Stück Sicherheitshochschrank 900 mm mit zwei Flügeltüren, 1 Stück Spenderbox für Überziehschuhe CNS, 1 Stück Umkleidebank mit Schuhrost, 5 Stück Wägetisch B 900, 1 Stück Wäschesammelschrank für Wäsche Abwurf, 2 Stück Wäscheschrank - Wäscheverteiler mit 10 Fächern, 11 Stück Z-Spind 300 mm, 5 Stück Alu-Stufenleiter"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot aubzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der 'Verpflichtungserklärung' (Formblatt 236) abzugeben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab:
- Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
-Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist - soweit unter III.1.1-1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege einzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de