Direktplattieranlage - 167400-2620-W Referenznummer der Bekanntmachung: 167400-2620-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Direktplattieranlage - 167400-2620-W
Direktplattieranlage
IWS
Winterbergstraße 28
1277 Dresden
1 Stück
Direktplattieranlage zur Beschichtung rotationssymmetrischer Bauteile unter Verwendung einer Andruckrolle und eines linienförmigen Laserstrahls.
Optionen:
3.5
Modul 5 - Option: Anforderung an den Laserschutz (11 zu vergebende
Punkte)
• Mindestanforderungen an den sicheren Betrieb von Laseranlagen nach DIN EN
60825-1 und DIN EN ISO 11553-1 Sicherheit von Maschinen, Lasermaschinen,
Allgemeine Sicherheitsanforderungen sind einzuhalten.
• Einhausung gemäß DIN EN 60825-4 (Sicherheit von Lasereinrichtungen,
Laserschutzwände)
• Verwendung eines Prozesslasers mit fixierter Optik (Trumpf Trudisc 8002, 8kW,
Wellenlänge 1030 nm, Strahlqualität 8mm mrad, numerische Apertur 0,1, Linienoptik
mit Fokus minimal 10x 0,4mm)
• Sowie eines Zusatzlasers mit fixierter Optik (Trumpf Trudisc 5001 5kW oder IPG
YLS-2000 SM, 2kW oder vergleichbar, ausgestattet mit einer Punktoptik mit
Fokusdrm. > 0,1 mm)
• Die Wand der Umbauung soll doppelwandig ausgeführt sein; der Abstand zwischen
Innen- und Außenteil der Wand muss 40 mm betragen; die in der Wand entstehende
Kammer soll lichtdicht sein
• Bereiche die direkte Laserstrahlung ausgesetzt werden, müssen ggf. aktive überwacht
werden
• Zur Arbeitsraumbeobachtung ist ein Laserschutzfenster
• farbliche Anlagengestaltung nach Vorgaben
• ausreichende Beleuchtung nach Arbeitsplatzrichtlinie (Maschineneingangsbereich,
Maschinenseiten)
• Durchführung für Medien (Energie, Absaugung, Gase etc.) vorsehen
• Erweiterungsmöglichkeit der Laserschutzeinhausung für Bauteile bis 2m Länge muss gegeben sein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1829073acad-3faa791c52a770a1
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de