Beschaffung von Nassprozessbänken für das Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft (HLL)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hll.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Nassprozessbänken für das Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft (HLL)
Lieferung und abnahmereife Fertigstellung einer Nassprozessbank inkl.:
-Installation und Einbau (z.B. Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen etc.)
-Funktionstests und Inbetriebnahme inkl. Probelauf
-Einweisung und Schulung
Isarauenweg, 85748 Garching bei München
Lieferung und abnahmereife Fertigstellung einer Nassprozessbank inkl.:
-Installation und Einbau (z.B. Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen etc.)
-Funktionstests und Inbetriebnahme inkl. Probelauf
-Einweisung und Schulung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Es wurde zunächst ein offenes Verfahren durchgeführt Referenz: 2022/S 107-296352.
Die Ausschreibung war insgesamt vom 13.04.2022 bis 08.07.2022 auf dem Portal ausgeschrieben.
In diesem Zeitraum gab es nur einen Bieter mit einem ungeeigneten Angebot.
Deshalb wurde das offene Verfahren aufgehoben und im Anschluss ein Verhandlungsverfahren unter den gleichen Rahmenbedingungen mit dem einzigem Bieter durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Nassprozessbänken für das Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft (HLL)
Ort: Brunnthal-Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.