Errichtung 4-gruppiger Kindergarten mit Kinderkrippe im Bestand - Dienstleistungen Ingenieurbüros Referenznummer der Bekanntmachung: 0112.7032.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beratzhausen
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung 4-gruppiger Kindergarten mit Kinderkrippe im Bestand - Dienstleistungen Ingenieurbüros
Errichtung 4-gruppiger Kindergarten mit Kinderkrippe im Bestand - Dienstleistungen von Ingenieurbüros TGA (ALG 4-6)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 bis 6 gemäß HOAI 2021 § 55 i.V.m. Anlage 15.1 HOAI (LPH 5-9) (optional LPH 3-4) für das folgende Vorhaben:
Der Markt Beratzhausen beabsichtigt, das bis 2015 als Supermarkt genutzte Gebäude zu einem Kindergarten und einer Kinderkrippe umzubauen. Da die Gebäudestruktur soweit noch intakt ist, soll das Gebäude auf den Rohbau zurückgebaut werden und anschließend die neue Raumaufteilung erfolgen.
Zudem erfolgt eine komplette Umgestaltung der Außenanlagen, da diese bisher gewerblich als Parkplatz genutzt wurden und jetzt den Bedürfnissen einer KiTa entsprechend angepasst werden sollen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- optional Leistungsstufe 1: Leistungsphase 3, 4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Bisher liegt für die Maßnahme noch keine Baugenehmigung vor. Diese soll Ende 2022 beantragt werden. Eine Genehmigung wird spätestens im Frühjahr 2023 erwartet.
Termine:
Planungsbeginn: Ende 2022
Baubeginn: Frühjahr 2023
Bauliche Fertigstellung: August 2024
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Fristverkürzung vom Bauherrn gewünscht, im Zuge der Angebotsaufforderung von 30 auf 15 Kalendertage. Einverständniserklärung ist im Bewerbungsformular eingefügt.
Aufgrund der Bitte um Zustimmung zur Fristverkürzung sind den Anlagen bereits die Wertungskriterien zur Stufe 2 beigefügt, um die dort notwendigen Konzeptinhalte/Präsentationen bereits vorbereiten zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der
nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.