Objektplanung Ingenieurbauwerke; Rahmenvertrag für Beratungs-, Planungs- und Koordinationsarbeiten
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 185-524334)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke; Rahmenvertrag für Beratungs-, Planungs- und Koordinationsarbeiten
Im Zuge der Werkplanung für den Neubau des Gymnasiums Herrsching wurden zahlreiche Kollisionen von Trassen und Leitungen im Bereich der
Außenanlagen festgestellt. Um die Fachplaner zu unterstützen, ist eine kollisionsfreie Planung notwendig.
Da es bei den bereits beauftragten Leistungsbildern nach HOAI keine Koordinationspflicht gibt, wird auf eine Lücke hingewiesen. Die Beauftragung der
fehlenden Leistung in Form einer Kollissionsprüfung / Sparten- und Zonenplanung ist unbedingt erforderlich. Da bislang keine Ausführungsreifen
Planungen vorliegen, eine Fachfirma jedoch bereits mit der Ausführung der Geothermie beauftragt ist, hätte ein Aufschub der Leistungen gravierende
Folgen für den weiteren Projektverlauf.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Berufs- und Haftpflichtversicherung.
Personenschäden mind. 3.000.000,00 € pro Jahr zweifach maximiert,
sonstige Sach- und Vermögensschäden (inkl. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler) mind. 50.000.000,00 € pro Jahr zweifach maximiert.
Ausreichend ist eine Eigenerklärung, dass der Bieter den zuvor genannten und bezifferten Versicherungsschutz im Falle der Auftragserteilung bis
spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns unaufgefordert nachweisen wird. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit und
der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
- Berufs- und Haftpflichtversicherung.
Personenschäden mind. 2.000.000,00 € pro Jahr zweifach maximiert,
sonstige Sach- und Vermögensschäden (inkl. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler) mind. 500.000,00 € pro Jahr zweifach maximiert.
Ausreichend ist eine Eigenerklärung, dass der Bieter den zuvor genannten und bezifferten Versicherungsschutz im Falle der Auftragserteilung bis
spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns unaufgefordert nachweisen wird. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit und
der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.