Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) für das Jahr 2023 sowie optional für das Jahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-31-MT
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rewag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) für das Jahr 2023 sowie optional für das Jahr 2024
Die Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG beabsichtigt, den Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) zum Einsatz in ihrem Versorgungsnetz für Neuanschlüsse und den turnusmässigen Austausch (anstehendes Nutzungsdauerende) zu vergeben.
93055
Die Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co. KG beabsichtigt, den Bedarf an Gas-Druckregelgeräten (Niederdruck und Mitteldruck) zum Einsatz in ihrem Versorgungsnetz für Neuanschlüsse und den turnusmässigen Austausch (anstehendes Nutzungsdauerende) zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung auf Grund einer wesentlichen Veränderung der Grundlage des Vergabeverfahrens:
Das Verfahren wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben, da wesentliche Änderungen in Anlage LV_Ausschreibung_Druckregelgeräte.pdf vorgenommen werden müssen.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich ab frühestens Kalenderwoche 41/2022 mit einem aktualisierten Leistungsverzeichnis erneut am Markt platziert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.