Breitbandausbau ZV BB SHA Gemarkung Sulzbach-Laufen Referenznummer der Bekanntmachung: MRK.SHA.2203.02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau ZV BB SHA Gemarkung Sulzbach-Laufen
Tiefbauarbeiten, Rohrleitungs- und Kabelverlegearbeiten, LWL-Montage und Montage TA zum Breitbandausbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Errichtung der Breitbandinfrastruktur Gemarkung Sulzbach-Laufen einschließlich Errichtung von Hausanschlüssen und Vorstreckungen. Tiefbauarbeiten, Rohrleitungs- und Kabelverlegearbeiten, LWL-Montage und Montage TA zum Breitbandausbau Tiefbau: Kabelgraben – Tiefbau versiegelt: ca. 16.000 Meter Kabelgraben – Tiefbau unversiegelt: ca. 15.000 Meter Geführte Bodenverdrängungsverfahren: ca. 17.000 Meter Herstellung Hausanschlüsse bis ins Gebäude: ca. 336 Stück Mikrorohrverband 4x20mm: ca. 48.000 Meter Mikrorohrverband 12x10mm: ca. 70.000 Meter LWL-Kabel: ca. 160.000 Meter Fusionspleiße: ca. 18.600 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.