Rahmenvertrag über Erste-Hilfe-Bedarf für alle Dienststellen der LHM Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0115
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Erste-Hilfe-Bedarf für alle Dienststellen der LHM
Rahmenvertrag über Erste-Hilfe-Bedarf
München
Deutschland
Rahmenvertrag über die Lieferung von Erste-Hilfe-Bedarf für verschiedene Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München.
Pos. 1: Standardsortiment über Erste-Hilfe-Bedarf, bestehend aus ca. 200 verschiedenen Artikeln (Verband-/Sanitätstaschen, Verbandkästen, Erste-Hilfe-Koffer, Verbandschränke, div. Füllsortimente und Austauschsets,Thermokompressen, Einmal-Handschuhe, Wundschnellverbände/Pflaster, Verbandstoffe (Kompressen,Binden, Schienen, Verbandpäckchen), Mittel zur Desinfektion / Behandlung von Wunden und Haut, Erste-Hilfe-Anleitungen, div. Instrumente (Pinzetten, Scheren), Augenspülungen, Masken/Mundschutz,Rettungsdecken, Liegenabdeckung, Ruheliegen, Krankentragen), die den täglichen Erste-Hilfe-Bedarf der städtischen Dienststellen abdecken.
Pos. 2: Neben dem Standardsortiment können weitere Katalogartikel aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers beschafft werden. Die Preise hierfür richten sich nach den jeweils gültigen Katalogpreisen abzüglich eines anzugebenden Rabattes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Unternehmen verfügt über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV.
- Angabe der Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Mindestumsatz pro Jahr [Betrag gelöscht] Euro
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro, Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro, Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegenden Fall ein Rahmenvertrag über mindestens 2 Jahre, betreffend die Lieferung von Erste-Hilfe-Bedarf für mindestens 300 verschiedene Anlieferungsstellen und eine jährliche Auftragssumme von mindestens 100.000,00 € netto.
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) pro Jahr betragen.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzter Abrufwert: ca. [Betrag gelöscht] EURO netto
Höchstabrufwert: ca. [Betrag gelöscht] EURO netto
Hinweis: Der Höchstabrufwert dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).